Urheberrechtsreform: Was hat das EU-Parlament tatsächlich beschlossen?

Das Internet verloren, die Kulturindustrie gerettet – die geplante EU-Urheberrechtsnovelle lässt viele Deutungen zu. Wir klären, was Sache ist.

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(Bild: ec.europa.eu)

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Unter lautem Lobby-Getöse hat das EU-Parlament am Mittwoch nach einem ungewöhnlichen "Zurück auf Los" seine Position zum Richtlinienentwurf "über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" abgesteckt. Institutionen und Verbände der Rechteinhaber jubeln, Verbraucherschützer, Bürgerrechtsorganisationen und die Internetwirtschaft malen das Ende des Internets an die Wand. Sie warnen vor den schädlichen Folgen von Upload-Filtern und eines EU-weiten Leistungsschutzrechts für die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte.

Doch selbst der für die Copyright-Reform zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, der CDU-Abgeordnete Axel Voss, weiß offenbar noch nicht genau, für was die Abgeordneten in dem bislang wenig eingespielten Verfahren mit über 200 neuen Änderungsanträgen binnen weniger Minuten gestimmt haben. Wir haben uns den jetzt veröffentlichten Text der Volksvertreter genauer angeschaut, lesen dabei auch zwischen den Zeilen und veranschaulichen, wo die Reise hinführt.

Prinzipiell soll die angestrebte Richtlinie Regeln setzen, in deren Rahmen urheberrechtlich geschützte Werke insbesondere im Internet verwertet und verwendet werden können. Ziel ist es, unter der Voraussetzung eines "hohen Maßes an Schutz" für die Rechteinhaber die "Klärung von Rechten" im digitalen Raum zu erleichtern. Zugleich wollen die EU-Gesetzgeber im Binnenmarkt Anreize schaffen "für Innovation, Kreativität, Investitionen und die Produktion neuer Inhalte". Die kulturelle Vielfalt soll erhalten werden.

Die entsprechenden Vorgaben müssen laut dem Parlament "zukunftstauglich sein, damit die technologische Entwicklung nicht behindert wird". Für einen gut funktionierenden und fairen Urheberrechtsmarkt sollen auch länderübergreifende Vorschriften "über die Ausübung und Durchsetzung der Nutzung von Werken" bei Diensteanbietern sowie über die Transparenz bei Verträgen mit Künstlern und der Abrechnung festgelegt werden.

Hintergrund sind die seit Jahren erhobenen Vorwürfe von Rechteinhabern, dass insbesondere große US-Plattformen wie Facebook, YouTube oder Google kreative Leistungen online ohne angemessenen Gegenwert nutzten und sich damit eine "Wertlücke" auftue ("Value Gap"). Diese gelte es nun zu schließen, indem die Portalbetreiber mehr Vergütungen zahlen müssten. Der Qualitätsjournalismus soll zudem mit einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen im Internet unterstützt werden.

Ein weiteres Anliegen der EU-Gremien ist es, die exklusiven Verwertungsrechte im Interesse von Bildung und Forschung sowie zum Erhalt des Kulturerbes ein wenig einzuschränken. So sollen zu diesem Zweck künftig Verfahren zur Text- und Datenauswertung genutzt werden dürfen. Weitere in den Mitgliedsstaaten bereits "gut funktionierende Ausnahmen in diesen Bereichen" dürfen laut den Abgeordneten bestehen bleiben, solange der Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie nicht eingeschränkt wird.

Ferner soll der Einsatz digitaler Bildungsplattformen und Semesterapparate rechtlich abgesichert werden. Für Einrichtungen des Kulturerbes wie Museen oder Archive ist eine Bestimmung zur kollektiven Rechtewahrnehmung vorgesehen, damit diese vergriffenen Werke einfacher länderübergreifend verfügbar machen könnten. Die Abgeordneten haben auch Vorgaben für ein neues Urhebervertragsrecht mit eingebaut nach deutschem Vorbild, womit Urheber von Verwertern wie Plattenfirmen fairer vergütet werden sollen.

Den Grundplan für die Novelle hat die EU-Kommission im Herbst 2016 auf den Weg gebracht. Eines ihrer Kernanliegen war es, Plattformen für nutzergenerierte Inhalte stärker zu regulieren und ihnen den Einsatz eines Content-ID-Systems vorzuschrieben, wie es YouTube bereits einsetzt. Rasch war die Rede von Upload-Filtern, mit denen rechtswidrig hochgeladene Inhalte sofort wieder von einschlägigen Online-Portalen verschwinden sollten. Parallel schlug die Kommission ein 20-jähriges Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Netz vor. Der damalige Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) setzte sich dabei mit seinem Ruf nach einer Art "Google-Steuer" durch und gilt so als einer der "Väter" des Plans.

Nach längeren Debatten einigten sich die Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten im Mai im EU-Rat auf ihren Kurs zu dem Vorhaben. Das vorgesehene Leistungsschutzrecht dampften sie dabei auf ein Jahr ein und plädierten für mehr Ausnahmen bei den erfassten Online-Plattformen, sprachen sich faktisch aber für Lizenz-, Haftungs- und Filterpflichten aus.

Parallel feilte das Parlament an seiner Linie. Die ursprüngliche Berichterstatterin Therese Comodini Cachia aus der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) machte anfangs gemäßigte Verbesserungsvorschläge. Nach ihrem Wechsel in die nationale Politik übernahm ihr Fraktionskollege Axel Voss das Ruder und sprach sich für deutliche Verschärfungen aus. Im federführenden Rechtsausschuss kam er damit zunächst durch, scheiterte aber Anfang Juli im Plenum. Seine leicht abgemilderten Änderungsanträge konnte er mit Unterstützung vor allem der EVP-Fraktion sowie von Teilen der Sozialdemokraten, der Liberalen und Grünen jetzt im zweiten Anlauf weitgehend durchbringen.