SEC-Klage gegen Tesla-Chef: Musk ist "tieftraurig und enttäuscht"

Elon Musk muss sich vor einem Zivilgericht gegen den Vorwurf des Kapitalmarktbetrugs verteidigen. "Integrität ist der wichtigste Wert in meinem Leben", meint er

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Marmorstatue einer leidenden Frau, die ihr Gesicht im Ellbogen verbirgt

(Bild: Steve Jurvetson CC BY 2.0)

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Die US-Kapitalmarktaufsicht SEC beschuldigt Tesla-Gründer Elon Musk, eine wichtige Vorschrift gegen Kapitalmarktbetrug verletzt zu haben. Am Donnerstag hat die SEC Musk verklagt, vor einem Bundesbezirksgericht in New York (SEC vs. Elon Musk, 1:18-cv-8865, US District Court SDNY). "Dieses ungerechtfertigte Vorgehen der SEC macht mich tieftraurig und enttäuscht", reagierte Musk auf die Klage, "Ich habe immer im besten Interesse der Wahrheit, der Transparenz und der Aktionäre gehandelt."

"Integrität ist der allerwichtigste Wert in meinem Leben, und die Fakten werden zeigen, dass ich das nie in irgendeiner Weise kompromittiert habe", heißt es in der kurzen Stellungnahme, die Tesla heise online übermittelt hat. Der Beklagte hatte einen von seinen Anwälten mit der SEC ausgehandelten Vergleich in letzter Minute ausgeschlagen.

Die Nachricht von der SEC-Klage schickte Tesla-Aktien im nachbörslichen Handel auf eine Talfahrt. Sie verloren etwa ein Siebtel ihres Werts. Damit nähert sich der Kurs dem Jahrestiefstwert von Anfang April.

Im Zentrum der Klage steht Musks Tweet "Finanzierung gesichert" vom 7. August, in dem er überraschend ein Delisting Teslas ankündigte. Der Plan, den Musk inzwischen fallen lassen musste, löste eine kurzfristige Kursrally aus.

Die SEC erwähnt überdies zwei frühere Tweets Musks, in denen er jenen ein böses Erwachen prophezeit, die auf fallende Tesla-Aktienkurse wetten ("Short Seller"). Das könnte im Gerichtsverfahren als Grundlage für ein Motiv des Beklagten dienen.

In der Klage werden aber noch drei weitere Tweets Musks vom 7. August hervorgehoben: Damals sagte Musk, er hoffe, alle Tesla-Aktionäre würden auch ohne Börsennotierung bei der Stange bleiben; Aktionäre könnten zum Preis von 420 US-Dollar verkaufen oder die Aktien behalten; und eine Mehrheit der Investoren habe die Unterstützung seines Plans bestätigt: "Der einzige Grund, warum das Delisting nicht sicher ist, ist, dass es einer Abstimmung der Aktionäre bedarf."

Für diese Behauptungen zeiht die SEC den Manager: "Musk wusste oder war grob fahrlässig nicht zu wissen, dass jede dieser Behauptungen falsch und/oder irreführend war. Musk wusste, dass er nie mit irgendeiner potenziellen Geldquelle ein Delisting Teslas zum Preis von 420 Dollar pro Aktie erörtert hatte, dass er nichts getan hatte, um herauszufinden, ob es allen Aktionären möglich wäre, bei Tesla zu bleiben, und dass er keine Bestätigung von Tesla-Investoren eingeholt hatte.

Zudem habe er gewusst, dass er zahlreiche weitere Bedingungen nicht erfüllt hatte. Beispielsweise hatte Tesla über 800 institutionelle Aktionäre und viele zusätzliche private Investoren, die Obergrenze für nicht-börsennotierte Firmen liegt aber bei 300 Teilhabern. Auch die vorgeschriebene Vorab-Information der Börse NASDAQ habe Musk unterlassen.

Besonders schlecht für Musk sehen die erwähnten Details über die angeblich gesicherte Finanzierung aus: Anfang 2017 habe Musk drei oder vier Treffen mit Vertretern eines Fonds gehabt. Dabei handelt es sich wohl um den souveränen Public Investment Fund (PIF) Saudi Arabiens. Laut Musks eigenen Angaben wollte der Fonds in Tesla investieren und eine Tesla-Fabrik ins Land holen.

Am 31. Juli, nach "vielen Monaten ohne Gespräche", traf Musk drei Vertreter des Fonds in der Tesla-Fabrik in Fremont für 30 bis 45 Minuten. Laut Musk habe der führende Vertreter Interesse bekundet, Tesla von der Börse zu nehmen. Doch seien weder ein Investitionsvolumen noch der Aufschlag auf den Börsenkurs noch das liquide Vermögen des Fonds noch die US-Vorschriften über ausländische Aktionäre noch andere rechtliche Hürden oder das firmeninterne Genehmigungsverfahren erörtert worden.

Laut Musk habe der Fonds lediglich "vernünftige" Bedingungen gewünscht, geht aus der Klage der SEC hervor. Zwischen dem kurzen Treffen und Musks Tweet eine Woche später war Teslas Aktienkurs deutlich gestiegen; Musk schlug noch einmal mehr als 20 Prozent auf. Es steht in den Sternen, ob der Fonds einen so hohen Kurs als "vernünftig" eingeschätzt hätte. Vor diesem Hintergrund von "gesicherter Finanzierung" zu sprechen, ist gewagt.

Die SEC formuliert es deutlicher: "Musks falsche und irreführende öffentliche Mitteilungen und Verschweigungen lösten signifikante Verwirrung und Störung im Markt für Tesla-Aktien aus, was Anleger geschädigt hat". Damit habe der Manager die SEC-Regel 10b-5 verletzt.

Das ist eine im US-Kapitalmarkt bedeutende und weithin bekannte Vorschrift. Sie verbietet unter anderem, in Verbindung mit Wertpapierhandel "wahrheitswidrige Mitteilungen einer wichtigen Tatsache" zu machen oder mit einer gemachten Mitteilung verbundene wichtige Tatsachen zu verschweigen.

(ds)