Elon Musk muss Tesla-Vorsitz aufgeben

Tesla-Chef Elon Musk vergleicht sich nun doch mit der Börsenaufsicht. Das kostet 40 Millionen Dollar und seinen Posten als Chairman. Dazu kommt ein Maulkorb.

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Elon Musk

Tesla-CEO Elon Musk

(Bild: dpa, Ben Macmahon)

Lesezeit: 3 Min.

Elon Musk muss als Vorsitzender des Verwaltungsrats der von ihm mitgegründeten Firma Tesla Motors zurücktreten. Außerdem muss er aus seinem Privatvermögen 20 Millionen US-Dollar an die Börsenaufsicht SEC überweisen. Noch einmal so viel Geld kommt aus Teslas Kassen. Das geht aus gerichtlichen Vergleichen hervor, die die SEC mit Musk beziehungsweise Tesla geschlossen hat.

Andernfalls hätte sich Musk nächstes Jahr wegen des Vorwurfes des Kapitalmarktbetrugs vor einem New Yorker Bundesbezirksgericht zivilrechtlich verantworten müssen (SEC vs. Elon Musk, 1:18-cv-8865, US District Court Southern New York). Anlass waren Musks Tweets vom 7. August. Damals teilte er unter anderem mit, Tesla von der Börse nehmen zu wollen und die Finanzierung dafür bereits gesichert zu haben. Es wäre das teuerste Delisting der Geschichte gewesen.

Die Tweets führten zu einer kurzfristigen Kursrally der Tesla-Aktien. Tatsächlich war die Finanzierung aber nicht gesichert, und es wären noch zahlreiche weitere Hürden zu bewältigen gewesen. Musk musste seinen Plan inzwischen begraben.

Zudem hat die SEC am Samstag Tesla verklagt (SEC vs. Tesla, 1:18-cv-08947, US District Court Southern NY), und gleichzeitig den entsprechenden Vergleich bei Gericht eingereicht. Der Vorwurf bezieht sich vereinfacht gesagt darauf, dass Tesla (potenzielle) Anleger dazu aufgerufen hatte, Musks Tweets zu lesen, den Manager dann aber ungezügelt twittern hat lassen. Rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungsprozedere und -kontrollen fehlten. Das soll in Hinkunft nicht mehr vorkommen.

Die Übereinkunft erlaubt Musk, weiterhin als [Update] Chief Executive Officer (CEO) [/Update] Teslas zu fungieren. Ebenso dürfte er bei anderen börsennotierten Firmen anheuern. Er verliert allerdings Einfluss im Verwaltungsrat, der den CEO und andere Topmanager überwacht, über ihre Entlohnung entscheidet und sie gegebenenfalls feuert. Nicht nur muss Musk den Vorsitz (Chairman) zurücklegen, sondern Tesla muss auch zwei zusätzliche, unabhängige Verwaltungsratsmitglieder ernennen. Der neue Chairman muss ebenfalls unabhängig sein.

Hinzu kommt ein Maulkorb: Der Verwaltungsrat wird einen Ausschuss bestehend aus unabhängigen Mitglieder einrichten, dessen Aufgabe es ist, Einschränkungen, Auflagen und Kontrollen für Musks Kommunikation zu machen. Der Firmengründer soll sich nicht mehr frei und zu beliebigen Zeiten über Tesla äußern dürfen.

Die Beklagten verpflichten sich überdies dazu, sich nicht als unschuldig zu bezeichnen. Weder Musk noch Tesla dürfen die Vorwürfe aus den beiden SEC-Klagen abstreiten oder in Frage stellen. Es steht ihnen lediglich zu, die Vorwürfe weder anzuerkennen noch abzustreiten, was stets zusammen erfolgen muss. Am Donnerstag hatte Musk die Vorwürfe der SEC noch als "ungerechtfertigt" bezeichnet. Das darf er nun nicht mehr sagen.

Schließlich stellt der Vergleich sicher, dass Musk und Tesla die 20 Millionen aus jeweils eigenen Taschen zahlen. Sie dürfen sich das Geld nicht von dritter Seite erstatten lassen, auch nicht von den üblichen einschlägigen Versicherungen. Gleichermaßen ist das Absetzen von der Steuer unzulässig.

Die insgesamt 40 Millionen US-Dollar von Musk und Tesla stehen für Anleger bereit, die durch die von Musks inkriminierten Tweets ausgelösten Kursschwankungen Geld verloren haben. Ein etwaiger Rest wandert in die Steuerkasse. Beide Vergleiche müssen noch vom Gericht genehmigt werden.

Update 1. 10. 2018, 3:32 Uhr: Funktionsbezeichnung korrigiert (ds)