Elektronische Patientenakte: Einigung auf digitale Standards

Die elektronische Patientenakte soll 2021 kommen. Eine Absichtserklärung der Akteure des Gesundheitssystems soll das Ziel einen Schritt näher bringen.

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Elektronische Patientenakte: Einigung auf digitale Standards
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Krankenkassen und Ärzte haben sich mit dem Gesundheitsministerium auf ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte geeinigt. Die Akteure im Gesundheitswesen hätten die Schaffung gemeinsamer Standards verabredet, berichtete das Handelsblatt unter Berufung auf eine dreiseitige Absichtserklärung. Sollten sich Kassen und Ärzte wie in der Vergangenheit gegenseitig blockieren, wolle Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Ausgestaltung der Digitalakte an sich ziehen. Die elektronische Patientenakte soll allen gesetzlich Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen.

Dem Bericht des Handelsblatts nach, soll ein Arbeitskreis eingerichtet werden, der vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) koordiniert werden soll. Er soll die Struktur der Digitalakten festlegen. In die Akte sollen neben Arztbefunden und Röntgenbildern auch kassenspezifische Informationen wie etwa zu Bonusprogrammen einfließen. Die Akte soll außerdem einen eigenen Bereich für Versicherte enthalten. Dort können sie beispielsweise Daten sammeln, die von Fitness-Trackern aufgezeichnet wurden.

Die digitalen Formate und sichere Speicherung soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Abstimmung mit anderen Akteuren des Gesundheitssystems wie Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzten ermitteln. Die Formate sollen sich an internationalen Standards orientieren. Nach Angaben des Handelsblatt soll die "Datenhoheit" allein bei den Patienten liegen. Sie bestimmten, wer auf die gespeicherten Informationen zugreifen dürfte. Die technischen Standards und die Definition einheitlicher Schnittstellen, soll die Gesellschaft zum Aufbau der Telematikinfrastruktur (Gematik) festlegen.

Spahn soll deutlich gemacht haben, dass er noch bis Jahresende erste Ergebnisse sehen wolle. Sollte das nicht klappen und weitere Verzögerungen auftreten, würde sein Ministerium die Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte übernehmen, heißt es in dem Bericht. Denn Spahn sieht schnellen Handlungsbedarf. Der Abgleich von Patientendaten zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen sowie der Aufbau der dafür notwendigen Infrastruktur verzögerten sich bereits seit Jahren. Insgesamt 2,7 Milliarden Euro seien seit 2004 investiert worden. Spahn will nun, dass gesetzlich Versicherte spätestens ab 2021 auch per Smartphone und Tablet ihre Patientendaten einsehen können.

Die AOK und die Techniker Krankenkasse (TK) hatten bereits eigene Angebote für eine elektronische Gesundheitsakte vorgelegt. Mit Vivy haben die DAK und weitere gesetzliche und private Krankenkassen ihren 13,5 Millionen Versicherten eine App zur Verfügung gestellt, über die sie ihre Gesundheitsdaten zusammenführen können. Spahn möchte allerdings ein einheitliches Modell. Rechtlich seien die bisherigen Angebote ohnehin keine "Patientenakten". Zur Vereinheitlichung müssten jedoch weitere rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das soll das E-Health-Gesetz regeln, das derzeit im Bundesgesundheitsministerium erarbeitet werde.

AOK-Chef Martin Litsch sagte der Zeitung: "Ein Zurück ohne Gesichtsverlust gibt es nicht." Für die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, verdeutlicht die Einigung, dass Ärzte und Kassen "gemeinsam an dem weiteren Auf- und Ausbau des sicheren Gesundheitsnetzes und seiner Anwendungen arbeiten". Die Digitalakte zur Vernetzung von Gesundheitsdaten werde "ein Meilenstein in der Modernisierung der Patientenversorgung". (mit Material der dpa) / (olb)