Klage gegen "tragbare" Handy-Rufnummern abgewiesen

Handy-Nutzer haben bei einem Wechsel des Netzbetreibers weiterhin einen Anspruch auf die Beibehaltung ihrer Rufnummer.

vorlesen Druckansicht 90 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Handy-Nutzer haben bei einem Wechsel des Netzbetreibers weiterhin einen Anspruch auf die Beibehaltung ihrer Rufnummer. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage zweier Mobilfunkunternehmen gegen die Anwendung der so genannten Netzbetreiberportabilität auf den Mobilfunkbereich abgewiesen, berichtete ein Sprecher des Gerichts am heutigen Dienstag. Nach einer Anweisung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation müssen alle Netzbetreiber die seit Mai letzten Jahres gesetzlich verankerte Übertragbarkeit von Telefonnummern bis zum 1. Februar 2002 ermöglichen.

Der Ansicht der Kläger, die Kosten seien dabei höher als der Nutzen, widersprachen die Richter. Die Möglichkeit, seine Telefonnummer beizubehalten, erfordere zwar umfangreiche Investitionen bei den Mobilfunkunternehmen, sie fördere aber gleichzeitig den Wettbewerb und könne so zu niedrigeren Preisen sowie zu besseren Dienstleistungen führen. Mobilfunknetze sind anders als Festnetze aus völlig unterschiedlichen Netzkomponenten aufgebaut und bieten zusätzliche Dienste wie spezielle Datenrufnummern für HSCSD-Handys, Roaming oder auch Kurzmitteilungen, die es bei der Mitnahme von Rufnummern zu berücksichtigen gilt. (dpa)/ (dz)