Informatiker bezweifeln Rechtsstaatlichkeit der TKÜV

Die Gesellschaft für Informatik sieht in der geplanten Neufassung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung eine "Bedrohung der Freiheitsrechte".

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Von
  • Egbert Meyer

Als ernstzunehmende "Bedrohung der Freiheitsrechte" hat der Präsident der Gesellschaft für Informatik (GI), Prof. Dr. Heinrich C. Mayr, die von der Regierung geplante Neufassung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) bezeichnet. Mayr äußerte sich in einer heute von der GI vorgelegten Erklärung, in der die Informatiker an Regierung und Parlament appellieren, die Vorlage unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu überarbeiten. Ehe weitere Überwachungsmaßnahmen und die Infrastrukturen dafür eingerichtet werden, müssten Kosten und Nutzen sowie die Risiken für die Sicherheit der Telekommunikation kritisch gegeneinander abgewogen werden, hießt es darin.

Mit dem von der Regierung vorgelegten Entwurf werde jegliche Telekommunikation zu jeder Zeit überwachbar, auch und gerade die über das Internet, sagte Mayr. Zu jeder E-Mail, jedem Geschäft im Internet, jedem Anruf per Handy und jeder SMS müssten nun neben dem Inhalt weitere Daten wie Namen, Ort, Zeit und Dauer der Gespräche aufgezeichnet und kontrolliert werden. Die neue Verordnung verpflichte die Betreiber von Telekommunikationsanlagen, diese Daten zu speichern und zum Beispiel für Strafverfolger jederzeit bereit zu halten.

"Was die Regierung hier plant, erinnert an das Überwachungsszenario aus Orwells 1984". Stattdessen gelte es, hohe Hemmschwellen zu errichten, damit richterliche Abhöranordnungen "wirklich nur in objektiv nachvollziehbaren Ausnahmefällen außerordentlicher Dringlichkeit erteilt werden". Hier sei die Politik in höchstem Maße gefragt. "Der Löwenanteil aller Kommunikation erfolgt heute auf elektronischem Wege. Nur weil das Aufzeichnen, Kopieren und Schnüffeln hier leichter als bei der klassischen Post ist, darf man es nicht einfach tun." (em)