Markenstreit um “Dash”: Bragi beantragt einstweilige Verfügung gegen Oneplus

Der Hersteller der smarten Kopfhörer “The Dash” sieht seine Markenrechte durch die Schnelladegeräte der chinesischen Smartphones verletzt.

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Markenstreit um “Dash”: Bragi beantragt einstweilige Verfügung gegen Oneplus

Stein des Anstoßes: Oneplus nannte seine Schnellladetechnik bisher "Dash Charge", will künftig aber eine andere Bezeichnung nehmen.

(Bild: Screenshot)

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Das für seine Kopfhörer bekannte deutsche Unternehmen Bragi wirft dem chinesischen Smartphonehersteller Oneplus eine Markenrechtsverletzung vor und hat deswegen in den USA eine einstweilige Verfügung beantragt. Bei dem Rechtsstreit geht es um die Marke “The Dash”, die der deutsche Anbieter für seine In-Ohr-Kopfhörer und die mitgelieferte Ladetechnik registriert hat. Oneplus hatte das mit seinen Smartphones und einzeln angebotene Schnellladegerät als “Dash Charger” bezeichnet.

Bragi sieht darin eine Markenrechtsverletzung. Das Unternehmen hat deswegen bereits eine Klage in den USA eingereicht und im vergangenen Monat auch ein Verfahren in der EU angestrengt. Angesichts der bevorstehenden Markteinführung des Oneplus 6T, das in den USA von dem Netzbetreiber T-Mobile vertrieben wird, sieht sich Bragi nun zu dem Antrag einer einstweiligen Verfügung veranlasst. Weitere Fragen zum Stand des Verfahrens in der EU wollte das Unternehmen nicht beantworten.

Allerdings verzichten die Chinesen beim zuletzt vorgestellten Oneplus 6 auf die Marke “Dash”. Das soll auch in Zukunft so bleiben, bestätigte ein Sprecher des Unternehmens. Oneplus wollte aber unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht weiter Stellung nehmen. Noch sind “Dash”-Ladegeräte einzeln und im Paket mit älteren Smartphones weiterhin erhältlich. Auch in den Produktbeschreibungen älterer Oneplus-Modelle nutzt der Hersteller die Marke weiterhin. Inzwischen hat Oneplus bei den Behörden in den USA und der EU die Marke “Warp Charge” beantragt.

Zuvor hatte Oneplus vergeblich versucht, die Marke “Dash Charge” in den USA und der EU zu registrieren. Der Antrag in der Europäischen Union scheiterte am Einspruch von Bragi und Amazon, das mit seinen “Dash”-Buttons eine drahtlose Bestellmöglichkeit für bestimmte Produkte anbietet. Sowohl die Patentbehörde in den USA als auch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sahen eine Verwechslungsgefahr mit den Marken der Beschwerdeführer. (vbr)