Neues EU-Kartellverfahren gegen Microsoft nimmt Formen an

Die europäische Wettbewerbskommission plant neue formelle Anschuldigungen gegen Microsoft wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung.

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Von
  • Dr. Klaus Peeck

Die europäische Wettbewerbskommission plant neue formelle Anschuldigungen gegen Microsoft wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung; Bezug nimmt die Kommission dabei auf die Einführung von Windows 2000. Dies berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf kommissionsnahe Kreise, die bereits im Januar entsprechende Anzeichen für ein sich anbahnendes neues Verfahren gesehen hatten.

Die Kommission prüft derzeit Beschwerden hinsichtlich einer Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch Microsoft im Zuge der Markteinführung von Windows 2000. Danach hätten kleine und mittlere Unternehmen der IT-Branche Beschwerde darüber geführt, dass Microsoft seine dominierende Rolle im Markt der PC-Betriebssysteme ausnutze, um Wettbewerbsvorteile in einem anderen Markt, nämlich dem der Server-Betriebssysteme für Firmen und große Institutionen, zu erzielen. So habe Microsoft hierzu sein Windows 2000 eigens derart programmiert, dass dieses nur mit anderen Windows(2000)-Rechnern volle Interoperabilität entfalte.

Eine diesbezügliche formelle Untersuchung würde die bereits im Jahre 1999 gegen Microsoft eingeleiteten Ermittlungen verbreitern. Sie beruhen auf vergleichbaren Anschuldigungen von Sun gegenüber den älteren MS-Betriebssystemen Win 9x und NT 4.0. Nach Ansicht von Beobachtern ist in der nächsten Zeit mit der Anhörung im Rahmen des Verfahrens aus dem Jahr 1999 zu rechnen, zu dem sich die EU-Kommission derzeit durch 9.000 Seiten Entlastungsmaterial kämpfen muss, das Microosft zu seiner Verteidigung beigebracht hat.

Die Redmonder proklamieren, bei dem Sun-Verfahren und den jetzt laut werdenden Anschuldigungen handele es sich um denselben Sachverhalt, sodass diese Verfahren zu einem einzelnen zusammengefasst werden müssten. Dies wäre für den Softwareriesen von strategischem Vorteil, da dem Unternehmen ansonsten erst im Zuge des Einspruchsverfahrens die zu Grunde liegenden Akten zur Kenntnis gegeben würden. Wie EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am Freitag auf einer Pressekonferenz in Washington mitteilte, stelle die Kommission die Rechtmäßigkeit des Microsoft-Verhaltens hinsichtlich des Konzepts der Interoperabilität sowie das Vorgehen der Redmonder im Markt in Frage.

Microsoft selbst hatte die Beschwerden von Sun und anderen Firmen als den Versuch gewertet, den Konzern zu zwingen, seine Kronjuwelen – nämlich den Sourcecode der Windows-Software – mit den Wettbewerbern zu teilen. (klp)