Effizientere Geschäftsprozesse dank digitaler Signaturen

Mit digitalen Signaturen können Unternehmen viel Zeit sparen. Allerdings müssen sie beim Einführen der neuen Technik einiges beachten.

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Effizientere Geschäftsprozesse dank digitaler Signaturen
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Für digitale Signaturen im Geschäftsbetrieb sprechen einige Argumente – insbesondere, dass sie Prozesse aufgrund des wegfallenden Medienbruchs beschleunigen und effizienter gestalten. Da seit 2016 EU-weit die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services) gilt, können sich Unternehmen auf einen klar und einfach geregelten Rahmen verlassen. Wie dieser aussieht und wie sich digitale Signaturen umsetzen lassen, beleuchtet Wolf Pfannenstiel in der aktuellen iX 11/2018.

Ein wichtiger Faktor ist, dass nationale Einzelgesetze wie gehabt handschriftliche Unterschriften einfordern können. In Deutschland fällt hierunter das Arbeitsrecht. Prinzipiell dürfen Gerichte aber digitalen Signaturen nicht allein deshalb ihre Wirksamkeit absprechen, weil sie elektronisch vorliegen. Entsprechend sind die qualifizierten elektronische Signaturen (QES) ihren analogen Pendants bei der Rechtswirkung gleichgestellt.

eIDAS standardisiert ebenfalls die Vertrauensdienste. Sie stellen die Funktionen für digitale Signaturen bereit und sichern die Transaktionen ab. Das Unternehmen als Kunde bindet sie in seine Fachanwendungen ein, nimmt sie also in seine Geschäftsprozesse auf. Hierbei ergeben sich meist einige notwendige Änderungen, die die Prozesse meist entschlanken. Wie Nutzer diese Auswirkungen auf ihre Systeme einschätzen können, zeigt der Artikel anhand von acht Schritten.

Siehe dazu auch:

  • E-Signatur: Digital signieren: Vorgehen und Stolpersteine

(fo)