Halbe Sache

0,5 Prozent-Regelung für elektrische Dienstwagen

Aufwind für batterieelektrische Autos und Plug-in-Hybride: Die Bundesregierung plant, die pauschale Besteuerung für die private Nutzung betrieblich zugelassener Pkw von 1 auf 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat zu senken. Die Regelung soll ab 1. Januar 2019 in Kraft treten

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  • Christoph M. Schwarzer
Inhaltsverzeichnis

Aufwind für batterieelektrische Autos und Plug-in-Hybride: Die Bundesregierung plant, die pauschale Besteuerung für die private Nutzung betrieblich zugelassener Pkw von 1 auf 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat zu senken. Die befristete Regelung ist Teil eines großen Steuerpakets, soll noch im November beschlossen werden und ab 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Finanzielle Erleichterung

Die Besteuerung des geldwerten Vorteils war ein wesentliches Hindernis für die Verbreitung von Elektroautos: Zu den ohnehin höheren Kauf- oder Leasingkosten addierte sich der Nachteil der entsprechenden 1-Prozent-Pauschale. Mit der 0,5-Prozent-Regel ist zumindest bei der privaten Nutzung eine finanzielle Erleichterung vorhanden. Batterieelektrische Autos und Plug-in-Hybride sind in der Anschaffung teurer als vergleichbare Modelle mit Verbrennungsmotor, aber nicht so viel, dass der Steuernachlass überkompensiert werden könnte.

Die Fakten in der Übersicht:

- Die 0,5-Prozent-Regel gilt für Autos mit E-Motor, die ab dem 1. Januar 2019 und bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft werden. Im Amtsdeutsch heißt es, dass der Bruttolistenpreis in diesem Zeitraum „nur zur Hälfte anzusetzen“ wäre.

- Das gilt auch für die Kilometerpauschale (0,03 Prozent pro Kilometer des einmaligen Arbeitswegs) sowie die Familienheimfahrt (0,002 Prozent pro Kilometer).

- Für Elektroautos, die vor oder nach diesem Datum zugelassen wurden oder werden, bleibt es bei der aktuellen Besteuerung: Der Bruttolistenpreis kann zurzeit um die Batteriekosten gemindert werden. Allerdings gibt es Höchstbeträge, und der Nachlass wird jährlich abgeschmolzen.

Unklar ist, ob die 0,5-Prozent-Regel für alle Plug-in-Hybridautos gelten wird. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) fordert eigentlich entweder eine maximale CO2-Emission von 50 Gramm pro Kilometer oder eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern.

Fachkreise berichten, dass in Übereinstimmung mit EU-Bestimmungen die Grenze von 50 g CO2/km entscheidend sein könnte. Das deutsche EmoG definiert allerdings nicht, ob dieser Wert im alten Messzyklus NEFZ oder im strengeren WLTP unterboten werden muss. Ob es überhaupt eine technische Mindestanforderung bei den Plug-in-Hybriden geben wird, bleibt Gegenstand von Verhandlungen.

Weiterhin hoher Anteil gewerblicher Zulassungen

Wie wichtig die 0,5-Prozent-Regel an sich ist, zeigt ein Blick in die Zulassungsstatistik des Kraftfahrtbundesamts (KBA): Im September 2018 wurden 72 Prozent aller VW Golf auf gewerbliche Halter zugelassen. Ein Firmenauto ist eben keineswegs nur die Gehaltszugabe für den leitenden Angestellten, sondern auch der Erstwagen von Freiberuflern oder Selbstständigen mit kleinen Unternehmen. Wenn die Wolfsburger Ende 2019 den batterieelektrischen VW I.D. zum Preis eines VW Golf TDI anbieten – so zumindest das Versprechen –, könnte die geringere Besteuerung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung den Ausschlag zu Gunsten des Elektroautos geben.