EU-Staaten stimmen für Quote: 30 Prozent europäische Inhalte bei Netflix und Co.

Mit dem Votum der EU-Staaten tritt nun die Richtlinie in Kraft, die 30 Prozent europäische Inhalte für TV-Sender und Streamingdienste vorschreibt.

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Videoportale: EU-Parlament schreibt Netflix & Co. 30 Prozent europäische Werke vor

(Bild: REDPIXEL.PL/Shutterstock.com)

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Die EU-Staaten haben einer Regelung zugestimmt, laut der künftig 30 Prozent der Inhalte in Programmen von Fernsehsendern und Streaming-Anbietern wie Amazon Prime, iTunes, Netflix oder Maxdome europäisch sein müssen. Das soll die kulturelle Vielfalt erhöhen, Inhalte aus den Mitgliedsstaaten fördern und Video-on-Demand-Plattformen zu Investitionen veranlassen. Nachdem das Europaparlament bereits im Oktober zugestimmt hatte, tritt die Reform der Richtlinie für audiovisuelle Medien nun offiziell in Kraft. Die EU-Länder haben 21 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Teil der Richtlinie sind auch strengere Jugendschutz-Regeln für Onlinevideo-Dienste. Damit wollen sie Kinder und Jugendliche vor allem vor gewaltverherrlichenden Inhalten schützen, teilten die EU-Staaten am Dienstag in Brüssel mit. Statt wie bisher gelten die neuen Vorschriften nicht mehr nur für klassische Rundfunkanstalten, sondern auch für Online-Video-Dienste wie YouTube oder Netflix. Damit reagiert die EU auf die veränderte Mediennutzung vieler Menschen. Den neuen Regeln zufolge müssen Plattformen schnell reagieren, wenn Nutzer gefährliche oder anstößige Videos melden. Für solche Meldungen müssen die Anbieter leicht zu handhabende Mechanismen bereitstellen.

Außerdem müssen die Anbieter Maßnahmen dazu ergreifen, Jugendliche und Kinder vor schädlichen Werbeinhalten zu schützen. Ebenfalls solle der Schutz personenbezogener Daten von Kindern vorangebracht werden: VoD-Plattformen dürfte gesammelte Daten von Kindern nicht zu Profilen aggregieren und auf das Nutzungsverhalten zugeschnittene Werbung zeigen.

Ansonsten sieht die Richtlinie etwas mehr Freiheit für Sender beim Werben vor. Statt wie bisher höchstens zwölf Minuten pro Stunde, dürfen die Rundfunkanstalten in der Zeit zwischen 18 und 24 Uhr 72 Minuten Werbung frei verteilen, dabei aber das Programm höchstens alle 30 Minuten unterbrechen. (mit Material der dpa) / (axk)