Digitales Erbe: Tipps für die Online-Nachlassverwaltung

Viele Menschen denken nicht oder zu spät darüber nach, ihr digitales Erbe zu sichern. Technology Review hat sechs Hinweise zusammengetragen.

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Tipps für die Online-Nachlassverwaltung

(Bild: "snowy graveyard" / BenGrantham / cc-by-2.0)

Lesezeit: 2 Min.

Früher hatten es Angehörige eines Verstorbenen einfach: Sie mussten seinen Papierbestand sichten, vielleicht einige Monate warten, bis alle Bank-, Finanz-, Renten- oder Versicherungsunterlagen per Post eingetrudelt waren und konnten sich mit Glück zudem an einem Testament orientieren. Heute lagern fast alle wichtigen Infos im Rechner – und der ist dank immer weiter um sich greifender Full-Disk-Encryption ohne Passwort schlicht unzugänglich.

Entsprechend wichtig ist es, für alle Eventualitäten vorzusorgen, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe ("Für das digitale Erbe vorsorgen"). Dabei gibt es sechs einfache Tipps, die jeder Nutzer für sich umsetzen kann – Anwälte oder Digitalexperten benötigt man dafür nicht.

So ist es etwa sinnvoll, zentrale Passwörter an einem sicheren, für die Angehörigen zugänglichen, Ort aufzubewahren. Zur besseren Verwaltung aller Zugänge bietet sich ein Passwortmanager an (dessen Zugangskennung natürlich ebenfalls für Angehörige auffindbar sein muss). Gesundheitsinformationen und Krankenakten sollte man sich von Ärzten und Krankenhäusern kommen lassen und lokale Kopien vorhalten, sollte es zu späteren Rechtsstreitigkeiten kommen.

Weiterhin muss der Umgang mit sozialen Medien gut überlegt sein. Weder Facebook noch Twitter gestatten offiziell Zugriff für Angehörige auf private Nachrichten eines verstorbenen Users – entsprechend sollte dort keine Informationen hinterlegen, die man später aufgefunden haben möchte. Hinzu kommt, dass bei Facebook ein Profil, dass im "Erinnerungsmodus" ist, von Angehörigen nicht mehr gepflegt werden kann, ohne Zugangsdaten sind keine Löschungen oder Veränderungen an Posts möglich. Google bietet hingegen den sogenannten Inactive Account Manager, der sich per E-Mail bei einer vertrauenswürdigen Person melden, wenn der Account-Besitzer längere Zeit inaktiv war. Dann ist ein Komplettzugriff möglich – man muss das Feature aber erst einrichten.

Mehr dazu bei Technology Review Online:

Siehe dazu auch den Schwerpunkt in c't 8/2017:

(bsc)