Datenrecht in der Industrie 4.0

Mit der digitalen vernetzten Produktion entstehen massenhaft Daten. Aus juristischer Sicht spielen Daten- sowie Eigentumsschutz eine zentrale Rolle.

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Datenrecht in der Industrie 4.0
Lesezeit: 10 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Mit Erfindung der Dampfmaschine erfolgte die erste, mit der arbeitsteiligen Fließbandproduktion die zweite und mit der Automatisierung die dritte industrielle Revolution. Mit der vierten industriellen Revolution stehen Daten aller Art im Mittelpunkt des Interesses und der Wertschöpfung einer vernetzten Produktion. Im Rahmen dieser Industrie 4.0 kommt es zentral darauf an, welche Rechte an diesen Daten existieren, wem diese Rechte zustehen und wie sie konkret vor Missbrauch wie Raubkopien geschützt werden können.

Eine Umfrage des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. unter Unternehmensjuristen sieht konsequenterweise Fragen des Datenrechts im Zentrum der von der Digitalisierung betroffenen Rechtsgebiete. Unter Datenrecht versteht man nicht nur den Schutz personenbezogener Daten, wie er etwa Gegenstand der Datenschutz-Grundverordnung oder des neuen Bundesdatenschutzgesetzes ist, die beide im Mai 2018 in Kraft getreten sind.

Es geht dabei auch um den Schutz nicht personenbezogener Daten, beispielsweise Maschinen- oder Produktionsdaten. Unternehmen haben ein großes Interesse daran, ihr "Eigentum" an solchen Daten durchzusetzen und geschützt zu wissen. Juristisch ist es allerdings falsch, in diesem Zusammenhang von Eigentum zu sprechen, denn Eigentum kann nach § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur an Sachen, also physischen Gegenständen, bestehen.