iMessage: Berliner Firma e*Message scheitert mit Klage gegen Apple

Nach Ansicht des Gerichts besteht keine Verwechsungsgefahr zwischen "iMessage" und "eMessage" – letzteres sei gar nicht schutzfähig.

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iMessage

Apples Nachrichten-App kombiniert den Dienst iMessage mit SMS und MMS.

(Bild: Hersteller)

Lesezeit: 2 Min.

Der Berliner Funkrufnetzbetreiber e*Message ist mit dem Versuch gescheitert, Apple den Namen des Messaging-Dienstes "iMessage" streitig zu machen. Das Landgericht Braunschweig wies eine Klage des Mittelständlers gegen drei Tochtergesellschaften des Apple-Konzerns nun ab (Aktenzeichen 9 O 1818/17).

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen "e*Message" und "iMessage" nicht bestehe. Die Tätigkeitsfelder, in denen die Zeichen verwendet werden, seien nur "gering ähnlich". Der Berliner Funknetzbetreiber richte sich mit seinen Diensten und Endgeräten an ein Fachpublikum wie Ärzte, Feuerwehrleute, erklärte die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig weiter. Apple wende sich dagegen an Endverbraucher.

Die Zeichen "e*Message" und "iMessage" unterschieden sich auch klanglich, argumentiert das Gericht: Die Nutzer seien an die unterschiedliche englische Aussprache ("i" bei "e*Message* und "ai" bei "iMessage") am Anfang des Wortes gewöhnt.

Der Urteilsbegründung zufolge sieht das Landgericht den Namen "e*Message" zudem gar nicht als "schutzfähiges Unternehmenskennzeichen", das "e" stehe einfach für "elektronisch" und beschreibe in Kombination mit "Message" nur den Geschäftsgegenstand. Auch andere Marken, die mit "e" beginnen wie "E-Book" seien deshalb als nicht unterscheidungskrätig angesehen und deshalb nicht eingetragen worden, so das Gericht weiter.

Die e*Message Wireless Information Services GmbH bietet sogenannte Pager-Dienste an. Sie werden unter anderen von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern und Energieversorgern genutzt, um in Notlagen Personal zu alarmieren. Kurz vor der Jahrtausendwende hatte die Firma die Funkrufdienste Cityruf, Scall und Skyper übernommen, die einst der Telekom-Tochter DeTeMobil gehörten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden kann. Dietmar Gollnick, Geschäftsführer von e*Message, bedauerte die Entscheidung. "Sobald wir genaue Kenntnis zur Urteilsbegründung haben, werden wir diese auswerten und über weitere Schritte entscheiden." Das Berliner Unternehmen sieht seine Rechte am Unternehmensnamen verletzt. Kunden verwechseln nach Einschätzung von e*message die Dienste von Pager und iPhone. (Mit Material der dpa) / (lbe)