Streit um die Rechtmäßigkeit der Hackerfalle
Hacker könnten es in Zukunft schwerer haben, ungestraft Angriffe auf Ziele in den USA zu starten.
Hacker könnten es in Zukunft schwerer haben, ungestraft Angriffe auf Ziele in den USA zu starten. Dem FBI war es Ende April gelungen, die Spuren zweier Russen, die sich Zugang zu sensiblen Daten verschiedener US-Firmen verschafft und die Unternehmen damit erpresst haben sollen, zu ihnen zurückzuverfolgen. Ermittler luden daraufhin die Verdächtigen unter dem Vorwand, ihre Skills für eine Scheinfirma zu präsentieren, nach Seattle ein. Mittels eines "Sniffer"-Programms konnten dort die Tastaturanschläge der Russen über das Internet bis zu ihren eigenen Rechnern in Russland verfolgt und diese geknackt werden. Die Auswertung der gewonnenen Daten ermöglichte eine Anklageerhebung.
Mittlerweile streiten sich Juristen über die rechtliche Bewertung der erfolgreichen Anti-Hacker-Aktion, die auch als Präzedenzfall gilt. Kenneth E. Kanev, der Anwalt von Wassili Gorschkow, einer der beschuldigten Hacker, bestreitet die Rechtmäßigkeit der Erlangung persönlicher Daten des Hackers mittels des Sniffer-Programms und damit die Gültigkeit als Beweismittel, weil es an der Einwilligung seines Mandanten gefehlt habe. Außerdem habe es das FBI versäumt, so Kanev, sich vor dem Download der persönlichen Hacker-Daten einen amtlichen Durchsuchungsbeschluss zu besorgen.
Der Fall hat auch internationale Bedeutung, da die Angeklagten Ausländer sind. Es wird im Prozess geklärt werden müssen, welche Maßstäbe das amerikanische Strafrecht generell bei der Behandlung von Ausländern anlegen soll, die in amerikanische Systeme einbrechen. Daneben wird zu prüfen sein, ob es für polizeiliche Ermittlungen statthaft ist, Beweismittel durch die verdeckte Aufnahme von Tastenanschlägen zu erlangen. Für den 29. Mai ist in Seattle eine Gerichtsverhandlung gegen Alexej Iwanow und Wassili Gorschkow angesetzt. (Hubert Erb)
Mehr in Telepolis: Die Cyberspace-Fallen des FBI. (fr)