Glasfaser-Überbau: Bundesrat drängt auf weitere Korrekturen am DigiNetz-Gesetz
Der Länderkammer geht der Regierungsentwurf zur Reform des DigiNetz-Gesetzes nicht weit genug. Sie fordert einen besseren Schutz von Breitbandprojekten.
Der Bundesrat hat sich am Freitag für schärfere Maßnahmen gegen den sogenannten Überbau von Breitbandanschlüssen und einer damit verknüpften Doppelversorgung von Haushalten mit schnellem Internet stark gemacht. Er will im Rahmen der laufenden Reform des DigiNetz-Gesetzes klargestellt wissen, dass auch kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Zweckverbände, in die Steuergelder fließen, prinzipiell in den Genuss eines Schutzes vor einem mehrfachen Verlegen schneller Internetleitungen kommen können.
Gretchenfrage Mitverlegung
Hintergrund sind die Regelungen des DigiNetz-Gesetzes zu Mitverlegerechten und Schutz vor Doppelausbau. Das Gesetz will ermöglichen, dass Netzbetreiber bei anderen Infrastrukturarbeiten ihre Glasfaser mitverlegen können. In der Praxis drohen jedoch Konflikte, wenn sich Wettbewerber auf das Mitverlegerecht berufen und bei geplanten Netzprojekten parallel eigene Glasfaser verlegen wollen. Damit kann sich für das Unternehmen, das zuerst bauen will, die Geschäftsgrundlage verschlechtern.
Die Bundesregierung will eine Unzumutbarkeitsklausel in das DigiNetz-Gesetz einbauen, die solchen Doppelausbau verhindern soll. Bisher sollte dabei nur "ein geplantes öffentlich gefördertes Glasfasernetz" geschützt sein. Der Bundesrat will das nun konkreter fassen und auch nicht geförderte Ausbauprojekte schützen. Laut dem von Schleswig-Holstein eingebrachten Antrag setzt sich die Länderkammer dafür ein, dass "ein in bislang mit Glasfasernetzen unversorgten Gebieten geplantes Glasfasernetz" nicht überbaut werden darf.
Nur FTTB/H schützen
Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hatte vor der Abstimmung im Bundesrat vor den Risiken gewarnt, die eine Mitverlegungsmöglichkeit für Glasfaser-Infrastrukturprojekte mit sich brächte. Dass in Schleswig-Holstein bereits 35 Prozent der Haushalte Glasfaseranschlüsse buchen könnten im Gegensatz zu bundesweit zehn Prozent, "gelingt uns mit vielen kleinen Infrastrukturanbietern" oder Stadtwerken, erläuterte der FDP-Politiker. Deren Wirtschaftlichkeit dürfe nicht gefährdet werden durch einen Schutz nur öffentlich geförderter Projekte.
Zudem will die Länderkammer verdeutlichen, dass eine Beteiligung der öffentlichen Hand an dem Unternehmen, das die Bauarbeiten beauftragt oder durchführt, nicht allein für eine direkte Förderung mit öffentlichen Mitteln sprechen soll. Damit wären zum Beispiel Stadtwerke, die vollständig mit eigener Finanzierung ausbauen, vor Mitverlegung geschützt.
Grundsätzlich will der Bundesrats nur Glasfaserprojekte schützen, die "mindestens bis in die Gebäude (Fiber to the Building/FttB) oder in die Wohnungen (Fiber to the Home/FttH) reichen". Ein Ausbau nur bis zum Hauptverteiler würde damit nicht berücksichtigt.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßte den Appell der Länder ausdrücklich. Sollte der Bundestag dem folgen, würden Stadtwerke oder Zweckverbände "nicht schlechter behandelt als privatwirtschaftliche Unternehmen, die Glasfaser ebenfalls mit eigenen Mitteln ausbauen". Zudem wollten die Länder klarer definieren, was im DigiNetz-Gesetz unter "öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten" zu verstehen sei. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lobte den Ansatz des Bundesrats ebenfalls, da dieser "Glasfaser-Piraten einen Riegel" vorschieben wolle. Marktakteure könnten damit nicht mehr "mit den Händen in den Hosentaschen beim Tiefbau zusehen", um ihre Leitungen dann "ins gemachte Nest zu legen". (vbr)