Vorsicht bei Gesundheitstipps via Internet

Ärzte- und Verbraucherschutzverbände mahnen zur Vorsicht bei medizinischen Informationen aus dem Internet. Es gehe darum, Seriöses von Unseriösem zu trennen, aber gleichzeitig die "Patientensouveränität" zu erhöhen.

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Von
  • Klaus Peeck

Ärzte- und Verbraucherschutzverbände mahnen zur Vorsicht bei medizinischen Informationen aus dem Internet. Es gehe darum, Seriöses von Unseriösem zu trennen, sagt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Deshalb habe man auf der Basis internationaler Bewertungssysteme Verbraucherempfehlungen erarbeitet, die eine Orientierung im Angebotsdschungel Gesundheitsmarkt bieten sollen.

Otmar Kloiber, Dezernent in der Bundesärztekammer, geht noch einen Schritt weiter und rät, "man sollte lieber vorher zum Arzt gehen und fragen, ob man einer Empfehlung aus dem Internet trauen kann." Gleichzeitig warnte er davor, vertrauliche Krankheitsdaten über das Internet weiterzugeben.

Während die zunehmende Zahl der Gesundheitsdienste im Internet zurzeit noch keine Konkurrenz für die Ärzte darstelle, sieht dies im Apothekenbereich anders aus. Nach Aussage der Verbraucherzentrale NRW bestellten immer mehr Verbraucher über das Internet Lifestyle-Medikamente oder Heilkräuter, Vitaminpräparate und Schlankheitsmittel, die teilweise in Deutschland nicht zugelassen seien. Grundsätzlich sei zwar der Versandhandel im Apothekenbereich nicht erlaubt, die Bundesregierung – so Edwin Smigielski vom Bundesgesundheitsministerium – sei aber bemüht, hier zusammen mit den Apotheken neue Lösungen zu erarbeiten. Diese hatten in der Vergangenheit wiederholt ihren Widerstand gegen einen Internet-Handel mit Arzneimitteln angekündigt. Ziel der Bundesregierung sei es indes, die "Patientensouveränität" zu erhöhen, was bereits heute durch die Medizinportale im Internet mit ihrer Aufklärungs- und Informationsfunktion gefördert werde.

Behandlungen oder Ferndiagnosen per Telefon oder über das Internet dürfe es aber auch künftig nicht geben, fordert die Bundesärztekammer - es müsse vorher stets "eine persönliche Inaugenscheinnahme des Patienten" geben. (klp)