iPhone-Apps nur über Apple: Monopolklage vor höchstem US-Gericht

Dass iOS-Apps nur über den App Store verkauft werden dürfen, treibe die Preise hoch und schädige den Wettbewerb, monieren US-Nutzer in einer Klage.

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Apple - App Store

Der App Store – der einzige Ort zum Kauf von iPhone-Apps.

(Bild: dpa, Ritchie B. Tongo/EPA)

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Die App-Store-Monopolklage gegen Apple wird ab Montag vor dem obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) verhandelt. Der Fall geht auf eine vor gut sieben Jahren eingereichte Klage zurück: US-Nutzer werfen dem iPhone-Hersteller vor, mit der Beschränkung des App-Vertriebes auf den hauseigenen App Store ein Monopol errichtet zu haben, das den Wettbewerb schädige und zu höheren Preisen führe.

Zu den Knackpunkten zählt, dass jeder Entwickler zwar selbst eine Preisstufe für die dort angebotenen Programme festlegen kann, Apple an jedem Verkauf aber eine Provision von bis zu 30 Prozent des Preises einstreicht – dies würden Entwickler letztlich auf den Endkunden umlegen. Außerhalb des App Stores dürfen iOS-Apps nicht zum Verkauf angeboten werden.

An jeder verkauften App verdient Apple mit.

(Bild: dpa, Alex Heinl/Archiv)

Apple argumentiert, das Unternehmen selbst verkaufe die Apps gar nicht direkt an die Endnutzer, der Verkäufer sei stets der jeweilige Entwickler. Aus diesem Grund könne der Konzern unter US-Kartellrecht gar nicht verklagt werden.

Aus diesem Grund wurde die Klage im Jahr 2013 erst abgewiesen, ein Berufungsgericht hob das Urteil 2017 jedoch auf: Der iPhone-Konzern verkaufe die Apps selbst an Endkunden, so die Richter, App-Anbieter würden schließlich keine eigenen App-Läden betreiben, stattdessen ist ihnen sogar spezifisch untersagt, ihre Software etwa über die eigenen Webseite für iPhone und iPad zum Download bereitzustellen.

Man handele nur als Stellvertreter für die Entwickler, erklärte Apple, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wenn Endkunden Betreiber einer Handelsplattform direkt verklagen können, sei dies für den gesamten elektronischen Handel gefährlich und könne zu unzähligen Klagen führen. Die Kläger und Kartellrechtsgruppen halten dagegen, dass es unwahrscheinlich sei, dass mehrere Entwickler den Konzern verklagen – schließlich seien diese von ihm abhängig und können einen Rauswurf nicht riskieren. (lbe)