Linux-Kernel-Entwickler gegen VMware: OLG Hamburg will im Februar entscheiden

Christoph Hellwig wirft der Virtualisierungs-Firma im Revisionsverfahren Urheberrechtsverletzungen unter der GPLv2 vor.

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Linux-Kernel-Entwickler gegen VMware: OLG Hamburg will im Februar entscheiden

Das Verfahren Hellwig gegen VMware wird am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt.

(Bild: Fabian A. Scherschel / heise online)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Fabian A. Scherschel
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Beim ersten Verhandlungstermin vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg im Fall der Klage von Linux-Entwickler Christoph Hellwig gegen den Software-Konzern VMware schloss sich das OLG in seiner eingänglichen Einschätzung weitestgehend dem Landgericht Hamburg an. Hellwig war in Revision gegangen, nachdem seine Klage vor dem Landgericht abgewiesen worden war. Kernel-Entwickler Hellwig wirft VMware vor, Teile von Linux-Treibern in ein proprietäres Produkt integriert und zu haben, ohne den Quellcode des Produktes offenzulegen.

Das Oberlandesgericht regte zunächst eine gütliche Einigung zwischen beiden Parteien an, die sowohl der Anwalt des Klägers als auch der Vertreter von VMware erst einmal nicht ausschlossen. Können sich beide Parteien zum 24. Januar 2019 nicht außergerichtlich einigen, wird zum 28. Februar eine Entscheidung des OLG erwartet.

Hellwig hatte VMware verklagt, da er sein Urheberrecht an Teilen des Linux-Kernels durch den Virtualisierungs-Hypervisor ESXi verletzt sieht. Hellwigs Ansicht nach hat VMware im vmkernel-Modul von ESXi Quellcode verwendet, der auf dessen Arbeit im Linux-Kernel zurückgeht. Sowohl Hellwig als auch die Vertreter von VMware, die zum Teil aus den USA für den Prozess angereist waren, sind sich einig, dass Hellwig unter der GPLv2-Lizenz Ansprüche an die Firma geltend machen könnte, wenn diese urheberrechtlich geschützten Code Hellwigs in ihrem Produkt verwendet hätte. Relevant sind hier sowohl Teile des SCSI-Subsystems des Linux-Kernels und eine Datenstruktur-Technik namens Radix Trees (auch Patricia-Tie genannt), für die Hellwig Commits im Kernel nachweisen kann und die seiner Ansicht nach in Module von ESXi übernommen wurden.

Strittig ist, ob die Code-Fragmente in dem VMware-Produkt im Sinne des Urheberrechtes ein "Ausdruck individuellen Schaffens" darstellen und Hellwig somit einen Anspruch an VMware geltend machen kann. Außerdem muss das Gericht entscheiden, ob die von Hellwig im Linux-Kernel geleistete Arbeit im Sinne des Gesetzes überhaupt ausreicht, um ein sogenanntes Bearbeiter-Urherberrecht geltend zu machen. Da Hellwig nicht der einzige Entwickler ist, der an den Funktionen des Linux-Kernels mitgearbeitet hat, die im Fokus des Prozesses stehen, kann er nicht das alleinige Urheberrecht geltend machen und muss sich auf Schutz für seine Bearbeitungsleistung im Sinne des Urheberrechtes zurückziehen.

Schon zu Beginn des Prozesses machte die zuständige Kammer des OLG deutlich, dass sie die vorangegangene Entscheidung des Landesgerichtes in vieler Hinsicht nachvollziehen kann. Der vorsitzende Richter bat den Anwalt des Klägers, Hellwigs Ansprüche an VMware noch einmal im Detail zu erläutern. Er wies mehrmals darauf hin, genau darzulegen, welcher Code Hellwigs wo im VMware-Produkt kopiert wurde. Hellwigs Anwalt wies das Gericht daraufhin auf die im Vorfeld eingereichten Dokumente hin, in denen an Hand von Versionskontrollsystem-Daten genau dokumentiert sei, welche Patches Hellwig in den Linux-Kernel eingebracht habe und wo diese Funktionen bei VMare dupliziert worden seien.

Der Anwalt der beklagten Firma bestritt in seiner Antwort die Relevanz von Hellwigs Code-Beiträgen. Laut VMware handelt es sich bei den strittigen Code-Fragmenten um 149 Zeilen Quellcode. Dies stelle lediglich 0,07% des gesamten Quellcodes von ESXi dar. Hellwigs Anwalt gab zu Bedenken, dass das Gericht dabei nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Arbeit seines Mandanten beachten müsse.

Vor dem Ende des Sitzung betonte der Richter die Präferenz des Gerichtes, beide Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Obwohl er im Anschluss auch gleich zu bedenken gab, das dies wohl relativ unwahrscheinlich sei. Dem Gericht sei klar, dass das Anliegen des Klägers vor allem eine Frage des Prinzips sei. Er nehme dabei allerdings in Anspruch, die komplette Linux-Community zu vertreten. Hellwig entgegnete dem Vorsitzenden darauf, er spreche "jedenfalls für einen bedeutenden Teil der Community."

Hellwig und sein Anwalt deuteten an, dass sie einem Vergleich nicht abgeneigt seien, wenn VMware davon absehe, die zur Frage stehenden Versionen von ESXi zu vertreiben. Auf Grund der Länge des Verfahrens sei die ursprüngliche Version, die den Streitgegenstand darstelle, sowieso nicht mehr verfügbar. Man wisse ebenfalls, dass VMware die entsprechenden, aus Linux übernommenen, Funktionen aus zukünftigen Versionen ganz entfernen wolle. Die VMware-Vertreter sahen es als ausgeschlossen an, "für einen Vergleich die Linux-Community mit ins Boot zu holen." Das käme nicht in Frage. Sprich: Sich dazu zu verpflichten, von einer Verwendung jeglichen Linux-Quellcodes komplett abzusehen, könne ihrer Ansicht nach kein Teil einer außergerichtlichen Einigung sein.

In einem Gespräch nach der Verhandlung zeigte sich Hellwig verhalten optimistisch, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen könne. Für Linux-Entwickler, die Wert auf die gerichtliche Durchsetzungsfähigkeit der GPL legen, ist das Urteil des OLG Hamburg ein wichtiges Signal – auch wenn es sich bei diesem Gericht nicht um die letztmögliche Instanz handelt.

Hellwig wird in seinem Vorhaben von der gemeinnützigen US-Organisation Software Freedom Conservancy unterstützt, die es sich auf die Fahnen geschrieben hat, die GPL vollumfänglich gerichtlich bestätigen zu lassen und die Rechte der Kernel-Entwickler zu schützen. Dabei wird diese Art des GPL-Enforcement in der Linux-Gemeinde aber durchaus auch von einigen Stellen kritisch gesehen. Hellwigs bedeutenster Mitstreiter, der Kernel-Entwickler Harald Welte, der in der Vergangenheit immer wieder bedeutende Erfolge für die Durchsetzbarkeit der GPL vor deutschen Gerichten errungen hatte, war ebenfalls bei der Verhandlung anwesend und erwartet das Urteil des OLG als Beobachter genauso gespannt wie Hellwig. (fab)