Telekom erhebt Anspruch auf die Farbe Magenta

Der erst im Mai gegründete Buchverleger "My Favourite Book" ist mit der Deutschen Telekom aneinander geraten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 486 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Axel Vahldiek

Der erst im Mai gegründete Buchverleger "My Favourite Book", der es jedermann ermöglichen soll, ein eigenes Buch zu veröffentlichen, ist mit der Deutschen Telekom aneinander geraten. Der rosa Riese versteht seinen Spitznamen nämlich mittlerweile scheinbar als Anspruchsgrundlage und hat die Farbe Magenta markenrechtlich für den Telekommunikations- und Onlinebereich geschützt. Und da der Online-Buchverleger diese Farbe in Anzeigen und im Internet ebenfalls benutzt hat, flatterte ihm nun eine Abmahnung ins Haus. Derzufolge "bestehe in den Dienstleistungen beider Unternehmen ausreichende Ähnlichkeit", sodass die Telekom verlangen könne, die Farbe Magenta nicht mehr zu benutzen.

Die Verleger kommentierten die Abmahnung als "absurd" und kündigten an, sie zu ignorieren. Geschäftsführer Bernd Kreutz meinte: "Als ich die Unterlassungserklärung in den Händen hielt, habe ich mich erst mal ganz still hingesetzt und überlegt, ob es sich hier um Satire handelt." Und Kreutz fügte hinzu: "Mit deren Begründung wäre letztlich jedes Unternehmen mit einer www.-Adresse mit der Telekom verwechselbar – das ist Loriot live." Aufgrund des schwebenden Verfahrens wollte sich Kreutz nicht weiter zu der Abmahnung äußern.

Telekom-Sprecher Peter Kespohl rechtfertigte die Abmahnung gegenüber heise online mit dem markenrechtlichen Schutz. Die Telekom müsse nun quasi abmahnen, um keinen Präzedenzfall entstehen zu lassen. Immerhin bekommt man auf der Homepage des Tochterunternehmens T-Online ebenfalls Bücher. (axv)