EU: Kosten für Ferngespräche sinken, Gigabitnetze sollen kommen

Die EU-Staaten haben ein Paket zur Telecom-Regulierung gebilligt, mit dem sie mobil und im Festnetz den Sprung zur Gigabit-Gesellschaft meistern wollen.

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EU: Kosten für Ferngespräche sinken, Gigabitnetze sollen kommen

(Bild: dpa / Uli Deck)

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Der EU-Rat hat am Dienstag einen "europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation" befürwortet. Das Reformpaket gilt als Eckpunkt für die europäischen Bemühungen, allen Bürgern und Unternehmen qualitativ hochwertige und schnelle Telekommunikationsanschlüsse im Festnetz und im Mobilfunk zu gewährleisten. Der Rat sieht darin auch einen Schlüsselfaktor für eine global wettbewerbsfähige Wirtschaft und eine gleiche Chancen für alle bietende Gesellschaft.

Die Geldbeutel der Verbraucher soll die nun freigegebene Novelle der Regeln für den Telekommunikationsmarkt entlasten. In den Verhandlungen mit dem Ministerrat konnte das EU-Parlament nach dem weitgehenden Aus für Roaming-Gebühren nun auch durchsetzen, dass die Kosten für Telefongespräche in andere Mitgliedsstaaten sinken. Der Höchstbetrag soll bei 19 Cent pro Minute im Festnetz und im Mobilfunk liegen. Die Durchschnittspreise betragen bisher laut dem Verbraucherschutzverband BEUC zwischen 60 Cent und 1,99 Euro pro Minute. Für eine grenzüberschreitende SMS dürfen im Binnenmarkt künftig höchstens sechs Cent berechnet werden.

Das Paket soll die Basis dafür bilden, "dass sich die EU zu einer Gigabit-Gesellschaft entwickeln kann". Dafür müssen nach offiziellen Schätzungen rund 500 Milliarden bis 600 Milliarden Euro investiert werden, wovon die Privatwirtschaft 90 Prozent aufbringen soll. Vorgesehen ist, dass bis 2025 "elektronische Kommunikationsnetze mit mindestens 100 MBit/s" für alle Haushalte verfügbar sind, "die schnell auf Gigabit-Geschwindigkeit aufgerüstet werden können".

Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass in absehbarer Zeit eine "lückenlose 5G-Abdeckung in städtischen Gebieten und auf den wichtigsten Landverkehrswegen" gegeben ist. Die erforderlichen Frequenzen sollen bis Ende 2020 verfügbar sein. Die derzeit von der Bundesnetzagentur vorbereitete Auktion dürfe dafür nicht ausreichen. Netzbetreiber sollen das Spektrum auch bis zu 20 Jahre nutzen können, damit sich ihre Investitionen lohnen.

Den Regulierungsbehörden gibt der EU-Gesetzgeber mit einer separaten Verordnung mehr Instrumente an die Hand, um die "echten Flaschenhälse" beim Verlegen von Leitungen rascher beseitigen zu können. Dazu kommen soll ein spezifisches Kontrollregime für Großhändler von Telekommunikationsdiensten. Die Regulierer müssen ihr Augenmerk jenseits der klassischen Telecom-Firmen fortan auch verstärkt auf TV-Kabelnetzbetreiber und "Over-the-Top"-Anbieter (OTT) wie Skype oder WhatsApp werfen.

Kunden soll es gestattet werden, unter bestimmten Umständen laufende Verträge ganz oder teilweise frühzeitig zu kündigen. Die Option für eine Rufnummernmitnahme müssen Anbieter einen Monat lang garantieren. Die Verbraucher sollen präzise und leicht verständliche Übersichten zu Verträgen erhalten nebst Angaben zu erstattbarem Prepaid-Guthaben, möglichen Auslagen bei einer vorzeitigen Kündigung oder Kompensationen, falls ein Dienst hinter der zugesicherten Qualität etwa bei der Internetgeschwindigkeit zurückbleibt.

Provider werden angehalten, Verschlüsselung einzusetzen, um die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen auf die Nutzer zu minimieren. Hinzu kommen Auflagen für einen besseren Schutz vor Malware oder Hackerangriffen. Vorgesehen ist auch ein "umgekehrtes 112-System", das die Bürger per SMS vor direkt drohenden Katastrophen und Notfällen wie einer Terrorattacke oder Unwettern warnt. Die Ortungsmöglichkeiten etwa bei Notrufen sollen genauer werden.

Auf die Reform hatten sich Verhandlungsführer der EU-Gremien prinzipiell bereits im Juni geeinigt. Das Parlament verabschiedete sie Mitte November. Die neuen Vorschriften müssen nun nur noch unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Vorgesehen ist, dass sie kurz vor Weihnachten in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, den Kodex ins nationale Recht umzusetzen.

Die ersten Lobbygruppen laufen sich für das hiesige Gesetzgebungsverfahren bereits warm. So appelliert der Verband der Kabelnetzbetreiber Anga an die Politik, die neuen Vorgaben über den offenen Zugang zu Infrastrukturen "zurückhaltend" einzusetzen, "um die Investitionsbereitschaft der ausbauenden Unternehmen nicht zu bremsen". Es sei auch nicht unkritisch, dass relevante Teile des Pakets vom Gremium der nationalen Regulierer (Gerek) mit eigenen Leitlinien fortentwickelt werden sollen. Hier müsse sich die Bundesnetzagentur aktiv einbringen und dabei die Interessen hiesiger Firmen einbringen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte zuvor zu bedenken gegeben, dass beim Anbieterwechsel keine EU-Bestimmungen für einen Umzug und mögliche Sonderkündigungsrechte vorgesehen seien und der deutsche Rechtsrahmen hier nicht verschlechtert werden dürfe. (anw)