5G: Bundesnetzagentur kritisiert Regierungspläne für Roaming-Pflicht

Die Bundesregierung plant offenbar doch eine lokale Roaming-Pflicht. Dagegen wendet sich die Bundesnetzagentur.

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5G

(Bild: dpa, Mark Schiefelbein/AP)

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Von
  • dpa

Die Frequenzauktion für das schnelle mobile Internet 5G im Frühjahr 2019 ist nach Einschätzung der Bundesnetzagentur in Gefahr. Grund hierfür sei das Vorhaben der Bundesregierung, mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes lokales Roaming zu erzwingen. Dies geht aus einem Brief einer Fachabteilung der Bonner Behörde an die Bundesministerien für Verkehr und Wirtschaft hervor. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Auktion würde "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden", warnen die Autoren. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet.

Beim lokalen Roaming würden Mobilfunknutzer in einem Funkloch automatisch und kostenlos mit dem Netz eines anderen Telekommunikationskonzerns verbunden werden. Für Verbraucher klingt das sinnvoll, Netzbetreiber werten dies hingegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz: Da sie die Konkurrenz auf ihre Antennen lassen müssten, würden ihre Investitionen in teure Funkmasten entwertet, warnt etwa die Deutsche Telekom. Diesen Bedenken trug die Netzagentur Rechnung, als sie Ende November die Regeln für die Frequenzauktion vorstellte und dabei auf eine Roaming-Pflicht verzichtete – sie schrieben nur vor, dass die Firmen miteinander verhandeln müssen, also ein Verhandlungsgebot.

Das wiederum rief Unbehagen in der Politik hervor – führende Bundestagsabgeordnete aus der Unions- und SPD-Fraktion setzten sich für eine lokale Roaming-Pflicht ein und forderten die Bundesregierung auf, diese im Telekommunikationsgesetz (TKG) festzuschreiben. Hierbei bezogen sie sich auf einen EU-Kodex. Dieser Aufforderung kommen die zuständigen Ministerien nun nach Angaben der FAZ nach.

Bei der Bundesnetzagentur heißt es nun, ein lokales Roaming wäre "technisch sehr aufwendig und damit schwer umsetzbar". So eine Pflicht würde zu erheblichen Unsicherheiten führen: "Mit Blick auf diese Unsicherheiten ist fraglich, ob und in welchem Umfang ein Netzbetreiber in den weiteren Netzausbau – insbesondere im ländlichen Raum – investieren wird, wenn er im Nachhinein Wettbewerber auf sein Netz lassen muss."

Damit machen die Autoren deutlich, dass die von der Politik beabsichtigte bessere Flächenabdeckung für Verbraucher ein Rohrkrepierer werden könnte – und die Abdeckung mancherorts noch schlechter sein könnte, weil dort kein einziger Netzbetreiber mehr Antennen baut und damit Funklöcher im ländlichen Raum blieben. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte sich kürzlich noch gegen ein nationales Roaming ausgesprochen, weil "wir den Wettbewerb nicht erdrücken wollen."

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