E-Evidence: EU-Staaten befürworten breiten Zugriff auf Cloud-Daten

Der EU-Rat ist für eine Verordnung, wonach europäische Polizei- und Justizbehörden bei Diensteanbietern elektronische Beweismittel anfordern könnten.

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E-Evidence: EU-Staaten befürworten breiten Zugriff auf Cloud-Daten

(Bild: ec.europa.eu)

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Die Justizminister der EU-Länder haben sich am Freitag hinter einen Verordnungsentwurf der EU-Kommission gestellt, mit dem Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedsstaaten letztlich weltweit auf elektronische Beweismittel zugreifen dürften. Dies bezieht sich vor allem auf Daten, die in der Cloud gespeichert sind. An einigen Punkten will der EU-Rat den Entwurf noch verschärfen. So schlägt er etwa vor, einen Artikel zu nationalen Möglichkeiten für den Widerspruch gegen eine "Vorlageanordnung" beispielsweise zum Schutz von Grundrechten komplett zu streichen und durch ein weniger striktes "Notifizierungssystem" für bestimmte Datenkategorien zu ersetzen.

Als Sanktion gegen Firmen, die den vorgesehenen Vorschriften prinzipiell nicht nachkommen, sieht der EU-Rat bis zu zwei Prozent des globalen Jahresumsatzes von Firmen vor. Das kann für Internetgrößen wie Amazon, Apple, Facebook oder Google auf Milliardenstrafen hinauslaufen, ist aber noch vergleichsweise niedrig angesetzt. So sollen die Geldbußen bei Verstößen gegen die geplanten Vorschriften zum Löschen terroristischer Inhalte vier Prozent des Konzernumsatzes betragen, die gleiche Höhe gilt bereits bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Andererseits sollen nach Meinung der Justizminister bestehende nationale Schutzrechte wie die Presse- oder Meinungsfreiheit sowie für "fundamentale Interessen" in den beteiligten Ländern bei Antragstellung stärker beachtet werden. Gelten sollen die Regeln zudem erst nach einer Übergangsfrist von 24 statt sechs Monaten.

Umfasst von dem Vorschlag werden Bestandsdaten wie Name und Anschrift oder Zugangskennungen und Passwörter sowie E-Mails, SMS und Chatnachrichten. Inhaltsdaten einschließlich Fotos oder Videos in der Cloud sind ebenfalls mit eingeschlossen, wenn sie der Verfolgung schwerer Straftaten dienen sollen und ein Gericht einen Antrag darauf genehmigt hat.

Justizbehörden aus einem Mitgliedstaat soll es gestattet werden, E-Beweismittel unabhängig vom Standort der jeweiligen Daten unmittelbar bei Diensteanbietern anzufordern, die in der EU tätig sind. Betroffene Provider müssten dann innerhalb von zehn Tagen auf einen Antrag antworten. In Notfällen soll die Frist auf sechs Stunden verkürzt werden können. Mit einer Anordnung ist auch eine Vorgabe zur Vorratsdatenspeicherung verknüpfbar.

Staaten wie Deutschland, Finnland, Lettland, die Niederlande oder Ungarn stellten sich gegen die gemeinsame Ratsposition. Bundesjustizministerin Katarina Barley betonte, dass der mehrheitlich beschlossene Text nicht zustimmungsfähig sei. Der Grundrechtsschutz bleibe unzureichend. Sie hoffe nun auf Verbesserungen in den anstehenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament, das seine Linie zu dem Dossier noch abstecken muss. Zuvor hatte die SPD-Politikerin mit Amtskollegen aus sieben weiteren Ländern in einem Brief an die Kommission unter anderem auf eine behördliche Widerspruchsmöglichkeit in begründeten Fällen gedrängt.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder meinen, Grundrechte der Nutzer und der Provider würden mit der geplanten "E-Evidence-Verordnung" mit Füßen getreten und Schutzvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt. Sie befürchten laut einer Entschließung., dass Drittstaaten die Verordnung als Blaupause für vergleichbare Auflagen heranziehen werden. Der Entwurf enthalte so viele Mängel, dass ihn die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Gremien stoppen müssten.

Der Digitalverband Bitkom begrüßt zwar prinzipiell, dass die "E-Evidence-Verordnung" die grenzüberschreitende Strafverfolgung beschleunigen könnte. Die Fristen für eine Datenherausgabe seien aber viel zu kurz bemessen, um etwaige Behördenanfragen inhaltlich korrekt zu prüfen. (anw)