Huaweis Finanzchefin darf kanadisches Gefängnis verlassen

Huaweis Finanzchefin darf außerhalb eines Gefängnisses auf ihre Verhandlung über eine Auslieferung in die USA warten – mit Fußfessel und Ausgangssperre.

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Huawei

Das Logo des chinesischen Unternehmens Huawei.

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Dienstagabend (Ortszeit) wurde Meng Wanzhou, Finanzchefin des chinesischen Telecom-Ausrüsters Huawei, aus der Auslieferungshaft in Vancouver entlassen. Sie darf in einem Haus ihres Gatten die Verhandlung über ihre Auslieferung in die USA abwarten. Die USA werfen Wanzhou vor, gegenüber Banken unwahre Angaben über Iran-Geschäfte ihres Konzerns gemacht zu haben, um das Handelsembargo gegen den Iran umgehen zu können.

US-Staatsanwälte haben in New York Anklage gegen Wanzhou erhoben und einen Haftbefehl erwirkt. Als die Managerin am 1. Dezember auf dem Weg von China nach Mexiko auf dem Flughafen Vancouver umsteigen wollte, wurde sie festgenommen. Die US-Behörden haben bis 30. Jänner Zeit, die Auslieferung der Frau zu beantragen. Entsprechend ist die nächste Gerichtsverhandlung in Kanada für 6. Februar anberaumt. Das voraussichtlich dann beginnende Auslieferungsverfahren wird wohl Monate dauern.

Am Freitag, Montag und Dienstag wurde in Vancouver lediglich darüber verhandelt, ob Wanzhou dieses Verfahren in Haft abwarten muss, oder ob sie auf Kaution freigelassen wird. Der Richter genehmigte schließlich die Freilassung unter strengen Auflagen: Wanzhou muss ihre Reisepässe abgeben und sieben Millionen kanadische Dollar (4,6 Millionen Euro) Kaution hinterlegen. Weitere drei Millionen Dollar kommen von vier kanadischen Bürgen.

Außerdem muss die Frau eine elektronische Fußfessel tragen und sich zwischen 23 und 6 Uhr in einem bestimmten Haus ihres Ehemannes in Vancouver aufhalten. Überhaupt darf sie Kanadas Pazifikprovinz Britisch-Kolumbien nicht verlassen. Darüber hinaus wird sie fortwährend von einem privaten Sicherheitsdienst begleitet. Die Kosten für alle Überwachungsmaßnahmen muss Wanzhou selbst tragen.

Unter diesen Bedingungen sah der Richter das Fluchtrisiko auf ein "akzeptables" Niveau reduziert. Wanzhous Anwalt hatte versprochen, seine Mandantin werde sich dem Auslieferungsverfahren nicht entziehen. Denn eine Flucht würde sowohl ihren Vater, Huawei-Gründer Ren Zhengfei, als auch die Volksrepublik China an sich bloßstellen. Für Wanzhou gilt die Unschuldsvermutung. Ihre Festnahme sorgt für diplomatische Verstimmungen zwischen der Volksrepublik einerseits und den USA sowie Kanada andererseits. (ds)