Karlsruhe entscheidet über die Zukunft der Domain-Namen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt morgen einen Domain-Streit, der als richtungsweisend gilt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 102 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tim Gerber

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) verhandelt am Donnerstag einen Domain-Streit, der als richtungsweisend für den Umgang mit allgemeinbeschreibenden Web-Adressen angesehen wird. Die Auseinandersetzung um die Domain www.mitwohnzentrale.de hatte im Instanzenzug zunächst die Hamburger Justiz beschäftigt. Ende 1999 gab das dortige Oberlandesgericht der Klage des Mitwohnzentralen-Verbundes HomeCompany statt und untersagte dem beklagten Ring Europäischer Mitwohnzentralen (REM) die weitere Verwendung der Domain wegen Wettbewerbswidrigkeit. Nach Paragraf 1 UWG sei die Verwendung des Gattungsbegriffes ohne individuelle Zusätze eine Wettbewerbsbehinderung zu Lasten der Konkurrenz. Sie führe zu einem "Abfangen" von möglichen Kunden, die nur das Leistungsangebot im Marktbereich erkunden wollten, indem sie "auf gut Glück" den Domain-Namen eingeben. Dadurch gelangten sie zufällig auf die Seiten des beklagten Betreibers und stellten dann die Suche nach anderen Wettbewerbern und damit einen weiteren Leistungsvergleich ein.

Im wirklichen Leben sei dies auch nicht anders, argumentieren die Anwälte des REM. Wenn etwa ein Bäcker sein Ladengeschäft an einer verkehrsgünstigen Straße hat und sein Konkurrent ein paar Straßen weiter dadurch in Nachteil gerät, so sei dies ja auch nicht wettbewerbswidrig. Die Suche nach vorteilhaften Standorten sei ja Teil des Wettbewerbs. Bei den Vorinstanzen konnten sich die Anwälte jedoch mit dieser Sichtweise nicht durchsetzen; ob sie vor dem höchsten deutschen Zivilgericht damit mehr Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten.

Falls nicht hat Frederick Wencke, Geschäftsführer des REM in Hamburg, schon Vorsorge getroffen. Unter mitwohnzentrale.de soll es dann ein gemeinsames Portal geben, auf dem alle Mitwohnzentralen ihre Anzeigen schalten dürfen. Für alle Suchenden im weiten Netz vielleicht die bessere Lösung. (tig)