Gerichtshof der Europäischen Union untersagt Abgaskompromisse

Die Städte Paris, Brüssel und Madrid klagten erfolgreich gegen die abgeschwächten Emissionsgrenzwerte der EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union.

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EU-Gericht

(Bild: dpa, Nicolas Bouvy)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die von der EU-Kommission eingeführten Berichtigungskoeffizienten für neue Stickoxid-Grenzen sind nicht rechtens und müssen zurückgenommen werden, urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union. Für Ugo Taddei von der Umweltschutzorganisation ClientEarth ist das eine "großartige Nachricht nicht nur für die Bürger in Brüssel, Madrid und Paris, sondern für alle Europäer". Denn dank dieses Urteils lasse sich die Luftverschmutzung in der gesamten Europäischen Union bekämpfen. Auch EU-Institutionen könnten nun vor Gericht gebracht werden, die Umweltgesetze brechen.

Die EU-Kommission hatte nach dem Dieselskandal in ihrer Verordnung 2016/6461 die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide neu festgelegt. Diese dürfen bei den neuen RDE-Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb nicht mehr überschritten werden. Die Hersteller müssen bei der Typgenehmigung von neuen leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen diese Prüfung durchführen. Hintergrund ist, dass die bisher üblichen Laborprüfungen nicht die tatsächlichen Schadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb widerspiegeln und von vielen Automobilherstellern mit allerlei Softwaretricks vereitelt wurden.

Die EU-Kommission legte die neuen Grenzwerte allerdings fest, indem sie auf die Euro-6-Grenzwerte Berichtigungskoeffizienten anwandte, die statistischen und technischen Ungenauigkeiten Rechnung tragen sollten. Beispielsweise legte sie für einen Euro-6-Grenzwert von 80 mg/km übergangsweise einen sehr viel höherer Grenzwert für die RDE-Prüfung von 168 mg/km und danach auf 120 mg/km fest. Ugo Taddei: "Damit entschied sich die EU-Kommission peinlicherweise dafür, die Interessen der Automobilhersteller zu schützen."

Gegen diese höheren Werte erhoben die Städte Paris, Brüssel und Madrid aber eine Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union. Ihrer Auffassung durfte die Kommission diese weniger strengen Grenzwerte nicht festlegen. Das Gericht sieht die Klage der Städte für zulässig an, da die Städte unmittelbar betroffen sind. Sie hatten nämlich bereits Maßnahmen zur Begrenzung des Autoverkehrs erlassen, um die Luftverschmutzung zu bekämpfen. Das Gericht sah auch die Verkehrsbeschränkungen, die die Behörden für bestimmte Fahrzeuge erließen, für rechtmäßig. Die EU-Kommission ihrerseits aber durfte, so das Gericht, die Grenzwerte für die RDE-Prüfungen nicht abändern, die für die Euro-6-Norm festgelegt wurden.

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(bme)