Hessen: Schwarz-Grün will IP-Tracking, Taser und mehr Videoüberwachung

CDU und Grüne in Hessen planen, eine Milliarde Euro in eine Digitalisierungsoffensive zu stecken. KI-Produzenten sollen gegebenenfalls haften.

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Hessen: Schwarz-Grün will IP-Tracking, Taser und mehr Videoüberwachung

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU, l.) und der hessische Wirtschaftsminister
Tarek Al-Wazir.

(Bild: dpa / Boris Roessler)

Lesezeit: 8 Min.
Inhaltsverzeichnis

Nach rund vierwöchigen Verhandlungen haben CDU und Grüne in Hessen am Donnerstag ihr Programm für die geplante zweite gemeinsame Regierungsperiode veröffentlicht. Ein Schwerpunkt des Koalitionsvertrags für die Zeit bis 2023 liegt auf der Digitalisierung, in die eine Milliarde Euro fließen soll. Einen grünen Anstrich in der Innen- und Rechtspolitik muss man aber mit der Lupe suchen.

Um die Sicherheit im Land zu stärken, sollen die hessische Justiz und Polizei "personell und sachlich ausgebaut und mit weiteren rechtlichen Möglichkeiten ausgestattet" werden. Dazu zählen die Koalitionspartner unter anderem das "IP-Tracking", das sie einführen wollen, um "Anschlags- und Amokgefahren" besser verhindern zu können.

Mit dem strafrechtlich umstrittenen IP-Tracking sollen verdächtige Internetnutzer identifizierbar werden. Ermittler versenden dazu unter fremder Flagge eine E-Mail mit einer verdeckten, etwa in transparente Grafik-Pixel eingebaute Lesebestätigungsfunktion. Öffnet der Adressat die Nachricht, wird die aktuelle IP-Adresse des Internetanschlusses übertragen.

Schwarz-Grün will die Videoüberwachung "an besonderen Gefahrenorten" wie Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren oder Packstationen ausbauen. Vor allem im Kampf gegen den Terrorismus müssten weitere gesetzliche Verschärfungen geprüft werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Das gelte vor allem im Umgang mit "Gefährdern".

Neue Instrumente wie spezielle Datenverarbeitungssysteme, die bereits vorhandene Informationen aus polizeilichen Datenbanken bündeln und auswerten, können laut Vertrag "bei der Bewältigung aktueller polizeilicher Herausforderungen von großem Nutzen sein". Schwarz-Grün will so an dem Programm "hessenDATA" der US-Firma Palantir zur Big-Data-Analyse festhalten. Nach einer Systemevaluierung soll allein geprüft werden, ob der Katalog der Straftaten, bei dem die Software eingesetzt werden kann, "angepasst werden soll".

Bürgerrechtler etwa vom Verein Digitale Gesellschaft hatten vorab an die Verhandlungsführer appelliert, die mit der jüngsten Reform des Polizeirechts geschaffenen Lizenzen für den Einsatz des Hessentrojaners zur heimlichen Online-Spionage und elektronischer Fußfesseln zurückzunehmen, da damit die Demokratie gefährdet werde. Davon ist in dem Vertrag keine Rede. Beide Parteien wollen vielmehr "neue Befugnisse" für die Fahnder schaffen und dabei nur deren "Notwendigkeit nach den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit" prüfen.

Eine Ausstattungsoffensive werde die Ermittler zudem "technisch auf ein noch höheres Niveau" bringen, geloben CDU und Grüne. Dazu gehörten "Bodycams in allen Dienststellen" sowie "weitere Distanz-Elektroimpulsgeräte" ("Taser"). Die Einsatzkräfte würden künftig "mit Tablets, Handys und modernen Software-Apps ausgestattet, die Lagebilder, Ermittlungsinstrumente und vor allem Auskunftssysteme beinhalten".

Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes soll gestärkt werden. Deutlich verkürzen will die Koalition die bisherigen "pauschalen Einstufungsfristen für Verschlusssachen von 90 oder 120 Jahren" bei der Geheimdienstbehörde.

Um Kinder im Internet besser zu schützen, will die Koalition "den Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie auf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erhöhen". Handy-Nutzer müssten beim Kauf von Prepaid-Karten oder Vertragsabschluss identifizierbar sein, spricht sich Schwarz-Grün gegen die anonyme Nutzung des Mobilfunks aus. Es soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um "grenzüberschreitend beweiserhebliche Daten" sichern und im Ausland gespeicherte Informationen "auch in hier geführten Gerichtsverfahren verwerten zu können" (E-Evidence).