Qualcomm will iPhone-Verkaufsverbot im gesamtem deutschen Handel durchsetzen

Die iPhones müssen nach Qualcomms Ansicht bei allen Händlern eingezogen und vernichtet werden. Apple will nur zwei Modellreihen aus eigenen Läden nehmen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 187 Kommentare lesen
Apple iPhone

Qualcomm will bestimmte iPhone-Modelle aus dem gesamten deutschen Handel entfernen.

Lesezeit: 2 Min.

Apple und Qualcomm sind uneins über das iPhone-Verkaufsverbot in Deutschland. Die vor dem Landgericht München erwirkte Verfügung decke das Einziehen und Vernichten aller betroffenen iPhone-Modelle im gesamten Einzelhandel in Deutschland ab, wie Qualcomm inzwischen mitteilte – auch wolle man Einblick in die Verkaufszahle der beschuldigten Geräte und die damit erzielten Umsätze erhalten.

Das Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass Apple ein Patent des Chip-Herstellers mit bestimmten Geräten verletzt – darunter fallen iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X.

Apple kündigte daraufhin an, den Verkauf von iPhone 7 und iPhone 8 einzustellen, aber nur in den fünfzehn hauseigenen Ladengeschäften in Deutschland. Das iPhone X verkauft der Hersteller selbst nicht mehr, andere Händler jedoch schon. Apple betonte zudem, sämtliche iPhone-Modelle würden bei Mobilfunkpartnern und Dritt-Händlern erhältlich bleiben.

Die Verfügung greift erst, sobald Qualcomm eine Sicherheitsleistung von mindestens 668 Millionen Euro hinterlegt hat. Das Prozedere solle innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein, betont der Chip-Konzern.

Das Qualcomm-Patent beschreibt eine Technik zur Anpassung des Stromverbrauchs von Funkchips, um eine längere Akkulaufzeit zu ermöglichen. Nach Qualcomms Ansicht ist es nicht möglich, das Patent per
Software-Update zu umgehen.

Das entsprechende Bauteil der in Deutschland verkauften iPhones stammt von der US-Firma Qorvo. Deren Anwalt erklärte gegenüber dem Finanzsender CNBC, man verwende für den "Envelope Tracking Chip" eine Technik, die das vorgebrachte Patent nicht verletze. Der Erfinder und Designer des Chips habe vor dem Landgericht München nicht aussagen können, so der Qorvo-Jurist. Apple wollte Chip-Design und weitere Details offenbar nicht preisgeben. Die US-Handelskommission International Trade Commission (ITC) habe zuvor schon befunden, dass der Chip das US-Gegenstück des Qualcomm-Patentes nicht verletze, heißt es weiter.

Das Gericht habe nicht gekärt, "wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist", räumte auch der Vorsitzende Richter Matthias Zigann am Landgericht München zuvor ein. Wenn eine Verteidigung nur durch die Preisgabe eines Geheimnisses möglich sei, dann müsse dies eben preisgegeben werden – "oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess, wie auch heute geschehen". (lbe)