Gericht weist Klage gegen Rückbau des Atomkraftwerks Isar I ab

Der Bund Naturschutz hatte gegen die Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau der Anlage nahe Landshut geklagt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 94 Kommentare lesen
Gericht weist Klage gegen Rückbau des Atomkraftwerks Isar I ab

(Bild: EON Kernkraft GmbH)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage des Bundes Naturschutz zum Rückbau des Atomkraftwerks Isar I abgewiesen. Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag in München mitteilte, erging das Urteil am Donnerstag und wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Die Urteilsbegründung werde noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen.

Der Bund Naturschutz hatte gegen die Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau der Anlage nahe Landshut geklagt. Die Naturschützer befürworten zwar den bereits begonnenen Rückbau, sehen jedoch viele Fragen der Sicherheit ungeklärt. Das AKW war von 1979 bis 2011 in Betrieb, vor knapp zwei Jahren hatte das bayerische Umweltministerium den Rückbau genehmigt.

Drei AKW sind noch in Deutschland in Betrieb (7 Bilder)

Seit März 1984 ist Block C des AKW im bayerischen Gundremmingen in Betrieb. Block A war von 1967 bis 1977 in Betrieb. Der 1984 ans Netz gegangene Block B wurde am 31. Dezember 2017 abgeschaltet, Block C – ebenfalls 1984 in Betrieb genommen – folgte Ende 2021. (Bild: kkw-gundremmingen.de)

(anw)