"Klärungsschreiben" soll Zahlung des Rundfunk-Beitrags überprüfen

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio möchte herausfinden, wer keinen Rundfunkbeitrag zahlt. Dazu hat er seine Daten mit denen der Meldeämter abgeglichen.

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Beitragsservice hat fast drei Millionen Klärungsschreiben verschickt
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Andreas Heimann
  • dpa

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat in den vergangenen Monate eine Menge Briefe verschickt. Bis Ende Dezember sollen rund 2,93 Millionen Menschen Post bekommen haben. Mit den Schreiben soll geklärt werden, ob die Adressaten beitragspflichtig sind. In den zurückliegenden Monaten hat der Beitragsservice seinen Datenbestand mit dem der Einwohnermeldeämter abgeglichen, um Hinweise darauf zu finden, wer keinen Beitrag zahlt, obwohl er das eigentlich müsste. Die Gemeinschaftseinrichtung ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor, die bis zum 31. Dezember 2012 bestand.

Die Meldebehörden haben ihre Daten mit Stand vom 6. Mai dieses Jahres vollständig an den Beitragsservice geliefert. Auch der anschließende Datenabgleich ist inzwischen abgeschlossen, wie die Einrichtung in Köln auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Das Verschicken der übrigen Klärungsschreiben werde voraussichtlich noch bis Ende März 2019 dauern, so der Sprecher des Beitragsservice, Christian Greuel. Bis dahin sollen insgesamt rund 3,6 Millionen Adressaten Post bekommen haben. Eine erste Prognose zum Erfolg des Meldedatenabgleichs peilt der Beitragsservice für Frühjahr 2019 an.

Bislang sind noch keine Informationen dazu bekannt, mit wieviel zusätzlichen Einnahmen der Beitragsservice durch den Datenabgleich rechnen kann. Pro Haushalt werden im Monat derzeit 17,50 Euro fällig, unabhängig davon, ob die Betreffenden tatsächlich Fernseher oder Radiogeräte nutzen.

Bei den Angeschriebenen kann es sich um Personen handeln, die vergessen haben, ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anzumelden oder bei einer Meldebehörde mit einer nicht mehr existierenden Wohnung gemeldet sind. Auch Menschen, die es versäumt haben, dem Beitragsservice ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen oder ihn darüber zu informieren, dass sie in einer Wohnung leben, für die bereits ein Mitbewohner zahlt, können darunter sein. Der Beitragsservice empfiehlt den Angeschriebenen, das beigefügte Antwortformular ausgefüllt an den Beitragsservice zurücksenden oder das Onlineformular auf rundfunkbeitrag.de für ihre Rückmeldung nutzen. (akr)