Landgericht: @ in Firmennamen nicht zulässig
Das Landgericht MĂĽnchen I hat entschieden, dass Firmennamen den "Klammeraffen" @ nicht enthalten dĂĽrfen.
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Firmennamen dem Klammeraffen "@", wie er etwa in E-Mail-Adressen benutzt wird, nicht enthalten dürfen. Mit dem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil (Az.: 17 HKT 24115/00) bestätigte die 17. Kammer für Handelssachen ein gleichlautendes Urteil des Amtgerichts München. Dieses hatte einer Firma (D @ B ... GmbH) die Eintragung ins Handelsregister verweigert, die ein @-Zeichen in ihrem Firmennamen tragen wollte.
Zur Begründung hieß es, dass Firmennamen keine Zeichen enthalten dürften, die nicht zur deutschen Rechtschreibung gehören. Das Zeichen @ werde zwar bei Internetadressen mit der englischsprachigen Bedeutung at verwendet, eine allgemein übliche Verwendung mit dieser Bedeutung hielt die Kammer aber nicht für gegeben. Nach Einschätzung der Richter gehört zum Wesen eines Namens, dass man ihn aussprechen kann, weshalb er keine Bildzeichen enthalten dürfe. (nij)