Funkstörungen bei Mobilfunk und WLAN: Regulierer nahm 2018 zahlreiche Geräte außer Betrieb

Prüfer der Bundesnetzagentur haben im vorigen Jahr in über 1600 Fällen bei Geräten mit Funkeinrichtungen und WLANs wegen Störungen den Stecker gezogen.

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Mobilfunkmast
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Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hatte 2018 alle Hände voll zu tun. Die Techniker ermittelten und beseitigten im vorigen Jahr in rund 4700 Fällen Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort, wie die Regulierungsbehörde mitteilte. Über 1200 der Fälle sollen sicherheitsrelevante Bereiche wie die Flugkommunikation, den Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei, den Bahnfunk und das öffentliche Mobilfunknetz betroffen haben.

Parallel hat der Messdienst im Rahmen seiner Aufklärungsarbeiten im Feld dafür gesorgt, dass in über 1600 Fällen Geräte und WLANs außer Betrieb genommen wurden. Die störenden Elemente seien auf einer nicht zugeteilten Frequenz betrieben worden, erklärte die Bundesnetzagentur. Oftmals handelte es sich demnach um "Gadgets" und Kommunikationseinrichtungen, die über den Online-Handel in die EU gelangten, deren Parameter aber nicht für den Betrieb in den Mitgliedsstaaten zugelassen waren.

"Funkanwendungen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur. Jochen Homann. Aufgabe des hauseigenen Prüf- und Messdienst sei es, deutschlandweit dafür zu sorgen, "dass Frequenzen störungsfrei und effizient genutzt werden können".

Die Techniker prüfen allgemein auch Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Darüber hinaus führen sie messtechnische Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachung durch und beobachten den Weltraumfunk in einer speziell dafür errichteten Satellitenmessstelle. Nicht zuletzt stellt der Dienst bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.

Der Prüf- und Messdienst der Behörde ist bundesweit an 19 Standorten vertreten, um Funkstörungen "flächendeckend" beheben zu können. Dabei kommen neben stationären Mess- und Peilstationen auch mobile Anlagen sowie Spezialfahrzeuge zum Einsatz.

Verbraucher und Institutionen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich rund um die Uhr an die Rufnummer 04821/89 55 55 oder per E-Mail an funkstoerung@bnetza.de wenden. Der Service des Messdiensten kann von Institutionen, Unternehmen und Verbrauchern gebührenfrei in Anspruch genommen werden. Verursacher von Funkstörungen müssen ebenfalls keine Gebühren befürchten, "soweit Störungen unverschuldet verursacht wurden".

Teuer kann es aber werden, wenn Nutzer gezielt etwa sogenannte Jammer oder Handy-Killer einsetzen, um den Empfang zu erschweren oder zu unterbrechen. Dies sei ein Fall für den Staatsanwalt" und koste zudem bei einem Einsatz der Bundesnetzagentur 1500 Euro, hatte Peter Schmidt, Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Telekom, am Wochenende auf dem 35. Chaos Communication Congress (35C3) berichtet. Auch nicht zugelassene Signalverstärker (Repeater), DVB-T-Antennen, vergessene Hausantennenverstärker, verirrte DECT-Basisstationen, Baby-Phones, Kopfhörer oder Geräte mit integriertem WLAN stellten Probleme für die Mobilfunkfirmen dar.

Die drei großen Netzbetreiber setzen auf eigene "Strahlenjäger" beziehungsweise von ihnen beauftragte externe Teams, um Störungen rasch auf die Spur zu kommen und abzustellen. Im Gegensatz zur Bundesnetzagentur haben diese aber keine eigenen Befugnisse, um bei Geräten oder Netzstationen den Stecker zu ziehen. Gegebenenfalls informieren sie aber ihrerseits die Bundesnetzagentur. (jk)