Spekulationsverluste mit Bitcoin & Co richtig von der Steuer absetzen

Beim Kryptogeld-Absturz 2018 hat sich nicht nur mancher Spekulant die Finger verbrannt. Aber die Verluste lassen sich von der Steuer absetzen.

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Bitcoin zwischen Euromünzen

(Bild: dpa, Jens Kalaene/Archiv)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Anka Hakert
Inhaltsverzeichnis

Nach dem Kursfeuerwerk bis Anfang 2018 ging es für Kryptogeldanleger praktisch nur noch bergab. Nun stellt sich die Frage, ob man seine privaten Spekulationsverluste aus dem Jahr steuerlich absetzen kann. Die gute Nachricht gleich vorweg: Auch bei privaten Spekulationsgeschäften können Verluste geltend gemacht werden. Dabei ist jedoch einiges zu beachten.

Ein Artikel von Anka Hakert

Die Steuerfachanwältin Anka Hakert befasst sich bereits seit 2013 mit steuerlichen Fragestellungen bei Kryptowährungen und berät neben privaten Investoren auch Unternehmen.

Der schlichte Wertverlust der Kryptowährungen im eigenen Portfolio reicht hierfür nicht. Ein Verlust ist bei privaten Spekulationsgeschäften erst dann steuerrelevant, wenn dieser durch einen Verkauf der Kryptowährung realisiert wurde. Kryptowährungen verkauft man übrigens auch dann, wenn man sie gegen eine andere Kryptowährung tauscht. Liegt der Verkaufspreis mit den abzugsfähigen Werbungskosten unterhalb der Anschaffungskosten, hat man einen Verlust realisiert.

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Eine wichtige Einschränkung gibt es jedoch: Ein für das Finanzamt relevanter Verlust liegt nur dann vor, wenn es sich um ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft handelt. Steuerbar ist der Verkauf nur, wenn die Kryptowährung innerhalb eines Jahres seit ihrer Anschaffung wieder veräußert wird, ein sogenanntes Spekulationsgeschäft. Wurde die Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten, ist der Verkauf nicht steuerbar, egal ob ein Gewinn oder Verlust realisiert wurde. Ein dabei realisierter Verlust kann dann endgültig nicht mehr berücksichtigt werden.

Ebenso liegen keine abzugsfähigen Verluste vor, wenn Kryptowährungen verloren gegangen sind. Wenn also eine Börse geschlossen wurde und man an seine Coins nicht mehr rankommt oder der Datenträger mit den Coins oder der Private Key bzw. Seed verloren gegangen ist, bleibt man auf diesen Verlusten sitzen.

Für die Steuererklärung müssen zunächst alle Anschaffungen und Veräußerungen des Jahres aufgearbeitet werden und anhand dessen die Gewinne und Verluste der Kryptowährungsverkäufe berechnet werden. Aus dieser Gesamtrechnung eines Jahres ergibt sich dann der Gewinn oder Verlust aus allen privaten Kryptowährungsgeschäften.

Bei einem Verlust darf dieser nur mit den Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (zum Beispiel von Gold) verrechnet werden. Die sogenannte vertikale Verlustverrechnung, also eine Verlustverrechnung mit anderen Einkunftsarten, wie beispielsweise dem Gehalt oder Gewinnen aus Aktienverkäufen, ist nicht möglich.

Bleiben nicht ausgeglichene Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften für 2018 übrig, können diese für ein Jahr zurückgetragen oder in die folgenden Jahre vorgetragen werden. Dadurch können die Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden, so dass man weniger Steuern für diese Jahre zahlt. Bei einem Verlustrücktrag wird ein bereits für das Vorjahr ergangener Steuerbescheid geändert und man erhält vom Finanzamt gegebenenfalls eine Erstattung zu viel gezahlter Steuer.

Ist der Steuerbescheid für 2017 noch in der Bearbeitung, kann durch eine zügige Erstellung der Steuererklärung für 2018 erreicht werden, dass die Verluste direkt verrechnet werden. Bleiben nach dem Rücktrag noch nicht verrechnete Verluste übrig oder hat man einen Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags gestellt, werden diese als verbleibender Verlustvortrag vom Finanzamt festgestellt und in den folgenden Jahren berücksichtigt.

Die Verluste werden vom Finanzamt automatisch zurückgetragen, wenn man keinen Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags stellt. Ein solcher Antrag lohnt sich, wenn man mit einer Verrechnung in 2017 einen geringeren Steuervorteil hätte als bei einer Verrechnung in den Folgejahren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man 2017 mit der Verrechnung unter die Freibeträge rutscht oder man mit hohen Einnahmen in 2019 rechnet, so dass die Steuerbelastung aufgrund der Progression höher liegen wird.

Da im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung und der Berücksichtigung der Verluste vieles zu beachten ist und man hier leicht Geld verschenken kann, ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters sinnvoll, auch wenn es mittlerweile sehr hilfreiche Steuertools wie etwa Cryptotax und Cointracking gibt. Eine Kombination von beidem erspart einem auch so manche Kopfschmerzen bei der Steuererklärung.

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(axk)