Microsoft muss Entschädigung für Windows-10-Zwangsupdate in Finnland bezahlen

Ein finnischer Windows-Nutzer bekam Schadenersatz für die Folgen eines Zwangsupgrade zugesprochen – allerdings nicht in der von ihm geforderten Höhe.

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Microsoft muss Entschädigung für Windows 10-Zwangsupdate in Finnland bezahlen
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Von
  • Günter Born
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In Finnland hat eine Schiedsstelle für Verbraucherbeschwerden einem Nutzer eine Entschädigung für die Folgen eines Zwangsupgrades eines Windows 8-Systems auf Windows 10 zugesprochen.

Im ersten Jahr nach Erscheinen von Windows 10 hatte Microsoft ein kostenloses Upgrade von Windows 7, Windows 8 und Windows 8.1 auf Windows 10 angeboten. Allerdings verursachte dieses Upgrade auf manchen Systemen Fehlfunktionen und Geräteausfälle. Viele Nutzer verweigerten daher dieses Upgrade und blockierten es aktiv.

Trotzdem wurden immer wieder Systeme ungewollt auf Windows 10 aktualisiert. In der Folge kam es zu einer Reihe juristischer Verfahren gegen Microsoft. In Deutschland gab Microsoft eine Unterlassungserklärung zum Zwangsupgrade ab.

In Finnland hatte sich ein finnischer Nutzer mit einem Windows-8-Rechner beschwert, der diesen mit einer eigenen Kamerasoftware zur Videofernüberwachung einsetzt. Durch das Zwangsupgrade wurde Windows 10 im Mai 2016 auf seine Maschine heruntergeladen und installiert. Anschließend funktionierte das Gerät nicht mehr und meldete, dass es repariert werden müsse.

Microsoft Hilfe bei der Fehlerbehebung war erfolglos. Schließlich kaufte der Finne sich neue Sicherheitskameras. Für die dadurch entstandenen Kosten sowie für die Wiederherstellung des Windows-Geräts samt Rekonstruktion der Dateien forderte er von Microsoft 3000 Euro Schadensersatz.

Microsoft wies die Forderung ab, da sich das Unternehmen nicht für die vom Nutzer verwendete Videosoftware verantwortlich sah und Hilfe vom Support angeboten habe. Der Fall landete vor einer Schiedsstelle, in diesem Fall das finnische Kuluttajariitalautakunta (Consumer Disputes Board). Diese hat nun seine Entscheidung in diesem Fall veröffentlicht.

Demnach hatte Microsoft kein vertragliches Recht, Windows 10 ohne Erlaubnis des Benutzers zu installieren. Daher sei die Dienstleistung nicht professionell und sorgfältig und im Interesse des Kunden erbracht worden.

Microsoft hatte den Zusammenhang zwischen einem von ihm verursachten Fehler und dem Schaden nicht bestritten, aber die Forderung von 3000 Euro für die Aufwendungen des Nutzers als unangemessen zurückgewiesen. Hier gab das Consumer Disputes Board Microsoft Recht und reduzierte die Schadensersatzforderung auf 1000 Euro für angefallene Ersatzteil- und Servicekosten sowie zusätzlich 100 Euro Fahrtkosten.

Auch wenn die Schiedssprüche des finnischen Consumer Disputes Board nicht bindend sind, nehmen die Firmen diese in der Regel an. Da Microsoft Urteile scheut und bevorzugt Vergleiche aushandelt, dürfte der Schiedsspruch angenommen werden. (anw)