Bundesnetzagentur stoppt Online-Verkauf von über 10 Millionen Produkten

Im Online-Handel musste die Bundesnetzagentur 2018 vor allem bei Bluetooth-Lautsprechern, Smartwatches, Mobilfunkgeräten und Drohnen einschreiten.

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(Bild: dpa, Google)

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Wegen Funkstörungen und elektromagnetischen Unverträglichkeiten hat die Bundesnetzagentur 2018 den Verkauf von über zehn Millionen Produkten im Online-Handel verboten. Die Geräte haben nach Angaben der Regulierungsbehörde etwa den Mobilfunk behindert und hätten in der EU so gar nicht angeboten werden dürfen. Zugleich seien insgesamt 112 Vertriebsverbote erlassen und in 713 Fällen Herstellern und Händlern in Deutschland Korrekturmaßnahmen auferlegt worden, um Gerätemängel zu beheben. Rund 1,63 Millionen Produkte seien davon betroffen gewesen.

Laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sind die Zahlen im Vergleich zu 2017 rasant gestiegen. Der Trend zeige, "wie wichtig unsere Überwachung des Online-Handels ist". Immer mehr unsichere Produkte aus Fernost gelangten über das Internet auf den deutschen Markt, beklagte Homann am Mittwoch. Bei sehr niedrigen Preisen sollten Verbraucher zweimal hinschauen und zumindest darauf achten, dass Geräte "über eine deutschsprachige Bedienungsanleitung verfügen und eine CE-Kennzeichnung haben".

Die Behörde hat 4,14 Millionen Bluetooth-Lautsprecher, 2,42 Millionen Smartwatches, 508.200 Mobilfunkgeräte und knapp 123.000 ferngesteuerte Drohnen aus dem Verkehr gezogen. Große Probleme habe es auch mit 2,5 Millionen drahtlosen Kopfhörern gegeben, die Störungen in sicherheitsrelevanten Frequenzbereichen wie dem Polizei- oder Rettungsdienstfunk verursachen könnten.

Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur richteten sich 2018 besonders auf einzelne Händler, die hohe Stückzahlen im Internet anboten. Kontrolliert wurde entsprechend vermehrt anhand von anonymen Testkäufen. Festgestellte Mängel reichten von fehlenden Kennzeichnungen und Produktinformationen, über zu hohe Sendeleistungen bis hin zu unzulässigen Frequenznutzungen. Ein Techniker der Deutschen Telekom hatte jüngst über Baby-Videophones mit einer Reichweite von bis zu 30 Kilometern berichtet, die eigentlich auf den US-Markt ausgerichtet seien.

Bereits 2017 hatte die Bundesnetzagentur rund 160 Verfahren gegen vernetztes Spielzeug eingeleitet und 400 einschlägige Angebote auf Internetplattformen löschen lassen. Smart Toys wie die Puppe "My Friend Cayla", die Aufnahmen aus der Umgebung heimlich direkt zum Hersteller übertragen können, stufen die Prüfer oftmals als verboten ein.

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Parallel arbeitet die Regulierungsbehörde verstärkt mit dem Zoll zusammen, da Verbraucher immer mehr Produkte online direkt aus Drittstaaten wie China bestellten. Die Zollfahnder haben 2018 insgesamt 17.000 verdächtige Warensendungen mit 240.000 Produkten an die Bundesnetzagentur gemeldet. In mehr als 87 Prozent der Fälle konnten die Geräte für den deutschen Markt nicht freigegeben werden.

Vergangene Woche hatte die Bundesnetzagentur berichtet, dass der hauseigene Prüf- und Messdienst 2018 rund 4700 Mal Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort ermittelte und beseitigte. Dabei handelte es sich teils auch um Geräte, die den Vorabkontrolleuren entgangen waren. Über 1200 der Fälle sollen sicherheitsrelevante Bereiche wie die Flugkommunikation, den Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei, den Bahnfunk und das öffentliche Mobilfunknetz betroffen haben. (jula)