EU-Gutachter: Google & Co. müssen Links zu sensiblen Inhalten löschen
Enthalten Webseiten sensible Daten, dürfen Suchmaschinen sie nicht verlinken, wenn Betroffene das so beantragt haben. Das befindet ein wichtiger EU-Gutachter.
Suchmaschinen-Betreiber müssen Links zu Webseiten mit sensiblen Daten nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters konsequent löschen – wenn Betroffene dies beantragen. Da es verboten sei, solche Daten zu veröffentlichen, dürften sie auch nicht in Suchmaschinen gefunden werden. Dies befand der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, am Donnerstag in Luxemburg (Aktenzeichen C-136/17). In Ausnahmefällen sei die Veröffentlichung sensibler Daten jedoch etwa zu journalistischen oder künstlerischen Zwecken erlaubt. Zu sensible Daten zählen zum Beispiel Informationen über religiöse Überzeugungen oder das Sexleben.
Geoblocking statt Vollsperrung
In einem weiteren Fall empfahl Szpunar, dass Suchmaschinen-Betreiber Links, die sie nach europäischem Recht zu löschen haben, nur auf dem Gebiet der EU und nicht weltweit entfernen müssen (Aktenzeichen C-507/17). Dabei sei Geoblocking einzusetzen, damit Online-Inhalte nur regional gesperrt werden.
Hintergrund beider Verfahren sind mehrere Klagen in Frankreich. Diese richten sich zum einen gegen die nationale Datenschutzbehörde, die mehrere Anträge auf Löschung von Links aus der Google-Suche abgelehnt hatte. Im zweiten Verfahren hatte Google gegen die Auflage der französischen Datenschutzbehörde CNIL geklagt, Links weltweit zu löschen. Oft folgen die EuGH-Richter den Einschätzungen des EuGH-Generalanwalts, gelegentlich entscheiden sie anders. Die Urteile in beiden Verfahren dürften in einigen Wochen fallen. (dbe)