Gericht beendet Streit um guenter-jauch.de

Das Landgericht Köln hat heute eine einstweilige Verfügung im Streit um Domain-Namen, die der TV-Moderator Günther Jauch für sich beansprucht, für rechtens erklärt.

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Von
  • Bernd Behr

In der Streitsache Günther Jauch gegen die Provider FreeCity und seine Partnerfirma Kontent hat das Landgericht Köln heute die im April erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Laut Urteilsbegründung geht die Dienstleistung von FreeCity beim Domain-Check über eine reine Auskunft hinaus. Die Firma leiste einen "kausalen Beitrag" dazu, dass ein Kunde eine frei verfügbare Domain auf seinen Namen registrieren lassen könne.

Die Verfügung untersagt FreeCity und der Partnerfirma Kontent, die Domains guenter-jauch.de, guenter-jauch.org, guenter-jauch.net und guenter-jauch.com zur Registrierung anzubieten. Dagegen hat FreeCity nichts einzuwenden. Das Unternehmen bestätigt die Namensrechtsverletzung in diesen Fällen. Der Provider hatte gleich auf das erste Schreiben der Jauch-Anwälte hin die strittigen Domains wieder freigegeben und die Einträge bei der Denic, der zentralen Domain-Registrierungsstelle für .de-Domains, löschen lassen.

Gleichwohl will FreeCity in die Berufung vor das Oberlandesgericht ziehen. Hier stehe mehr auf dem Spiel als das Namensrecht des TV-Moderators Günther Jauch. Was das Landgericht hier verlangt, so Firmensprecher Michael Faß, könnten die Domain-Vermittler nicht leisten. Der Domain-Check bei der Denic umfasse nun mal keine Markenrecherche, wozu auch eine Suche nach Namensähnlichkeiten gehören würde. Deshalb müsse man schon aus Prinzip bis zur letzten Instanz gehen. (bb)