Preselection: einstweilige VerfĂĽgung gegen die Telekom
Das Landgericht Köln untersagte der Telekom, Preselection-Kunden der Konkurrenz ohne deren schriftliche Aufforderung auf das eigene Netz zurückzuschalten.
Das Landgericht Köln hat der Telekom untersagt, Preselection-Kunden von Konkurrenten ohne deren schriftliche Aufforderung auf das Telekom-Netz zurückzuschalten. Mehrere Kunden hatten eidesstattlich versichert, per Telefon zur Nutzung des Telekom-Tarifs "Aktiv plus" überredet worden zu sein. Daraufhin wurden sie trotz Vertrags mit anderen privaten Telefonanbietern unter Hinweis auf das "Kleingedruckte" der Telekom automatisch wieder auf die DTAG umgeschaltet. Die Telekom verbietet in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Aktiv plus" die Nutzung von Preselection-Angeboten der Wettbewerber.
Telekom-Sprecher Frank Domagala wies die Vorwürfe zurück. Die Telekom schalte selbstverständlich nur dann Kunden auf das eigene Netz zurück, wenn eine schriftliche Aufforderung dazu vorliege. Domagala dementierte auch entschieden, dass die Telekom Kunden zu der Nutzung des "Aktiv-Plus"-Tarifes überredet habe. Weiter wollte er sich nicht zu dem Verfahren äußern, derzeit werde die Verfügung noch überprüft.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) freut sich hingegen über die Entscheidung. "Endlich konnten die schon länger beobachteten wettbewerbswidrigen Abwerbekampagnen der DTAG nachgewiesen werden", jubelt der VATM in einer Mitteilung. Geschäftsführer Jürgen Grützner ergänzt: "Die Vermutung liegt nahe, dass unter systematischer Umgehung des Datenschutzes Kunden gezielt zurückgeworben werden, die zuvor bei der DTAG eine Umschaltung auf ein Wettbewerbsunternehmen veranlasst hatten." (axv)