Verkehrsanwälte: Fahrverbot schränkt Grundrecht ein

Dieselfahrverbote sind nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte. Die Verbote schränkten zahlreiche Privatpersonen und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein

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Dieselfahrverbot
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  • dpa

Rechtsgelehrte diskutieren auf dem Verkehrsgerichtstag, welches Gut höher zu werten sei - das der persönlichen Freiheit - oder das der Rücksichtnahme auf die Betroffenen.

(Bild: h/o Archiv, Gerd Altmann)

Dieselfahrverbote sind nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte. Die Verbote schränkten zahlreiche Privatpersonen und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein, sagte Rechtsanwalt Andreas Krämer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Für die Dieselfahrverbote gebe es zudem keine wirkliche ökologische Rechtfertigung, sagte Krämer beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Das Dieselfahrverbot ist eines der Themen, über das die Experten bei dem Kongress noch bis Freitag beraten wollen.

Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts können Kommunen, in denen die festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden, strecken- oder zonenbezogene Fahrverbote gegen bestimmte Diesel-Pkw verhängen. Mehrere Städte haben davon bereits Gebrauch gemacht.

Dabei erscheine der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel irrational, sagte DAV-Jurist Krämer. Er sei vollkommen willkürlich gewählt. Zahlreiche Arbeitsplätze hätten eine vielfach höhere Belastung.

Nach Ansicht des ADAC dürften Fahrverbote nur dann verhängt werden, wenn alle anderen weniger einschneidenden Maßnahmen ausgeschöpft sind. Eine mögliche Maßnahme sieht der Automobilclub in einer Hardware-Nachrüstung. Die Kosten dafür sollten von den Herstellern getragen werden. (fpi)