Indische E-Commerce-Beschränkungen erzürnen Amazon und Walmart

Indien schränkt ausländische Online-Händler auf unparteiische Handelsplattformen ein. Selbst verkaufen sollen sie nicht. Das schockt Amazon & Co.

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Indische Einkaufsstraße voller Menschen

Der T.-Nagar-Markt in Chennai

(Bild: McKay Savage CC BY 2.0)

Lesezeit: 3 Min.

Indien schränkt ausländische Online-Händler ein. Sie sollen als neutrale Handelsplattformen auftreten, die anderen Händlern diskriminierungsfrei zu Dienst stehen. Der Verkauf eigener Produkte bleibt indischen Online-Händlern vorbehalten. Das geht aus einer Mitteilung des indischen Handels- und Industrieministeriums hervor, die zum 1. Februar in Kraft tritt. Die US-Handelsriesen Amazon und Walmart sind not amused.

Das indische Ministerium unterscheidet zwischen Inventar-basiertem E-Commerce und virtuellen Marktplätzen. Ausländische Beteiligungen sind nur an Marktplätzen gestattet. Dort dürfen andere Händler ihre Waren, Dienstleistungen oder digitalen Produkte feilbieten, solange der Marktplatzbetreiber keine Anteile am jeweiligen Händler hält. Die Marktplatzbetreiber selbst dürfen Feilgebotenes weder besitzen noch kontrollieren.

Und "Kontrolle" wird schon bei einer intensiven Geschäftsbeziehung angenommen: "Das Inventar eines Verkäufers wird dann als vom (Marktplatzbetreiber) kontrolliert angenommen, wenn mehr als 25 Prozent der Verkäufe des Verkäufers an den (Marktplatzbetreiber oder verbundene Unternehmen) erfolgen", heißt es in der am Stefanitag veröffentlichten Mitteilung.

Der Marktplatzbetreiber darf zwar verschiedene Dienstleistungen anbieten, darunter Abrechnung, Call Centre, Logistik und Werbung, muss diese aber diskriminierungsfrei allen Händlern zu gleichen Bedingungen erbringen. Verboten sind Exklusiv-Vereinbarungen, wonach bestimmte Güter ausschließlich auf dem Marktplatz angeboten werden sollen. Außerdem darf sich der Marktplatzbetreiber nicht in die Preisgestaltung einmischen, und er soll sich nicht um Gewährleistungs- oder Garantie-Ansprüche kümmern.

"(Kundenbetreuung nach dem Verkauf), Lieferung an den Kunden und Kundenzufriedenheit werden in der Verantwortung des Verkäufers liegen", betont das Ministerium. Auf dem Marktplatz müssen Name, Adresse und Kontaktdaten des jeweiligen Verkäufers deutlich genannt werden. Das erlaubt potenziellen Käufern, schon vor einer Bestellung direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, was die Umgehung des Marktplatzes erleichtert.

Die neuen, kurzfristig erlassenen Vorschriften sind so gar nicht im Interesse der US-Handelskonzerne Amazon und Walmart. Sie haben die US-Regierung auf den Plan gerufen. Sie versucht bislang erfolglos, die indische Regierung zu einem Umdenken oder zumindest einer Verschiebung des neuen Handelsregimes zu bewegen.

Walmart, die größte Einzelhandelskette der Welt, hat vergangenes Jahr 77 Prozent an Flipkart übernommen. Das ist der größte indische Online-Händler, der nun unter die neuen Einschränkungen fällt. Walmart hat 16 Milliarden US-Dollar bezahlt, die größte Einzelinvestition in der Konzerngeschichte. Zu den weiteren Teilhabern zählen Microsoft und Tencent.

Auch Amazon hat schon etwa fünf Milliarden Dollar in Indien investiert. Sowohl Amazon als auch Walmart bieten online selbst Waren und Dienstleistungen an, erlauben in ihren Shops aber auch Dritten als Verkäufer aufzutreten. In Indien wären sie nun auf Letzteres beschränkt. Die neue Regulierung könnte auch rein digitale Anbieter wie zum Beispiel Netflix treffen, das immer stärker auf Eigenproduktionen setzt.

Aus US-Sicht ist der Schritt der indischen Regierung eine protektionistische Maßnahme, die dem indischen Premierminister Narendra Modi bei den ab April stattfindenden Wahlen die Stimmen Millionen kleiner indischer Einzelhändler sichern soll. Sie fürchten Konkurrenz durch große Onlineshops. (ds)