Vertrauenswürdige Digitalisierung nach BSI-Richtlinien

Die Bundesregierung will die elektronische Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung (E-Akte) schnell umsetzen.

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Vertrauenswürdige Digitalisierung nach BSI-Richtlinien
Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Jawad Ahmad
  • Dr. Detlef Hühnlein
  • Dr. Ulrike Korte
Inhaltsverzeichnis

Das Digitalisieren von Geschäftsprozessen soll Fehlerquoten und Prozesslaufzeiten reduzieren. Es steht im Koalitionsvertrag, dass "die Digitalisierung […] große Chancen für unser Land und seine Menschen bietet" (Kapitel IV. Abschnitt 5) und die Bundesregierung deshalb "eine vollständig elektronische Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung (E-Akte) zügig" einführen will. Geplant ist, Abläufe mit elektronischen Signaturen, Siegeln, Zeitstempeln und sonstigen Vertrauensdiensten der eIDAS-Verordnung sicher, vertrauenswürdig und rechtsverbindlich zu gestalten.

Allerdings liegen viele Dokumente nicht digital vor, sondern müssen zunächst gescannt werden, bevor sie sich elektronisch verarbeiten und in der E-Akte ablegen lassen. Für diesen Fall spezifiziert die technische Richtlinie TR 03138 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "Ersetzendes Scannen (TR-RESISCAN)", wie ein Scanprozess aussehen sollte, damit die Beweiskraft möglichst weitgehend erhalten bleibt, wenn das papiergebundene Original nach dem Digitalisieren vernichtet wird.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, die Beweiskraft von signierten, gesiegelten oder mit einem Zeitstempel versehenen elektronischen Dokumenten zu sichern. Denn im Laufe der Zeit können die eingesetzten kryptografischen Algorithmen ihre Sicherheitseignung verlieren. Damit elektronische Unterschriften nicht "verblassen", fordert § 15 des Vertrauensdienstegesetzes: "Sofern hierfür Bedarf besteht, sind qualifiziert elektronisch signierte, gesiegelte oder zeitgestempelte Daten durch geeignete Maßnahmen neu zu schützen, bevor der Sicherheitswert der vorhandenen Signaturen, Siegel oder Zeitstempel durch Zeitablauf geringer wird. Die neue Sicherung muss nach dem Stand der Technik erfolgen."