iCloud-Daten im Todesfall: Zugriff nur mit gerichtlicher Anordnung

Um Zugang zur Apple-ID eines Verstorbenen zu erhalten, müssen sich Hinterbliebene auf ein langwieriges juristisches Prozedere einstellen.

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Apple

(Bild: dpa, Maja Hitij)

Lesezeit: 3 Min.

Ein US-Gericht hat Apple angewiesen, dem Ehemann eines Unfallopfers den Zugang zur Apple-ID des Verstorbenen zu ermöglichen: Der Konzern solle dem Hinterbliebenen die Möglichkeit bereitstellen, das Passwort der Apple-ID zurückzusetzen, um Zugriff auf iCloud-Daten zu erhalten, wie die Richterin an dem für Nachlassfragen zuständigen Surrogate Court of the State of New York nun entschied.

Apple habe sich der Anfrage des Hinterbliebenen zum iCloud-Zugriff zwar nicht widersetzt, aber auf eine gerichtliche Anordnung gepocht, wie Marketwatch berichtet. Die Entscheidung des New Yorker Gerichtes sei nicht nur für die Familie erfreulich, sondern könnte auch weiteren Personen helfen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, erklärten die Anwälte des Hinterbliebenen. Der Unfalltod des Ehepartners liegt bereits zwei Jahre zurück.

Apple schließt ein "Recht des Überlebenden" in den iCloud-Nutzungsbedingungen generell aus: "Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, stimmst du zu, dass dein Account nicht übertragbar ist und dass alle Rechte an deiner Apple-ID oder deinen Inhalten innerhalb deines Accounts im Falle deines Todes enden", gibt der iPhone-Hersteller dort vor.

Durch Zusendung "einer Kopie deiner Sterbeurkunde" könne Apple den Benutzeraccount nur auflösen und die Inhalte löschen. Neben persönlichen Daten wie Fotos gehen dadurch auch alle mit der Apple-ID verknüpften Einkäufe von Software und Inhalten verloren. An die Apple-ID ist zudem die Diebtstahlsperre von Apple-Hardware wie iPhone und iPad geknüpft – diese lassen sich dann nicht mehr neu aufsetzen.

Auch den Gerätecode für iPhone und iPad sollte man für Familienmitglieder hinterlegen – sonst wird ein Zugriff auf lokale Inhalte meist unmöglich.

(Bild: dpa, Michael Kappeler)

Nutzer sollten ihren digitalen Nachlass frühzeitig regeln – nicht nur in Hinblick auf Accounts bei Apple. Im Fall der Apple-ID empfiehlt es sich, dafür Benutzername und Passwort an sicherer Stelle zu hinterlegen, sodass Familienmitglieder darauf zugreifen können – dazu sollte auch der Gerätecode für das iPhone gehören und die für die Zwei-Fakor-Authentifizierung benutzte Telefonnummer.

Apple besitzt bislang noch einen Schlüssel für viele iCloud-Dienste und rückt die Daten auf richterliche Anordnung auch heraus.

Konzernchef Tim Cook hat im Herbst 2018 in Aussicht gestellt, dass Apple für iCloud “künftig keinen Schlüssel mehr haben” wird, ein Zeitplan wurde allerdings nicht genannt. Für Hinterbliebene wird ein Zugriff ohne Kenntnis des Passwortes damit künftig noch schwieriger bis unmöglich.

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(lbe)