Warum ein De-Mail-Konto einen Versuch wert ist

Schriftsätze bei Gericht einreichen, Kreditverträge kündigen – dank rechtsverbindlicher digitaler Kommunikation ist dafür nicht immer der Gang zur Post nötig.

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Warum ein De-Mail-Konto einen Versuch wert ist
Lesezeit: 16 Min.
Von
  • Holger Bleich
  • Tim Gerber
Inhaltsverzeichnis

De-Mail ist angetreten, qua Gesetz den Schriftverkehr zwischen Bürgern und Behörden oder Firmen zu digitalisieren. Keine Frage, der Service hatte einen denkbar schlechten Start. Zwar sollen mittlerweile mehr als eine Millionen Bürgerinnen und Bürger registriert sein, doch da dürfte es sich mehrheitlich um Karteileichen handeln. Viele hatten das System einmal ausprobiert und enttäuscht festgestellt, dass damit wenig anzufangen war.

Mittlerweile hat sich die Lage geändert: Die De-Mail-Portale der Provider sind nicht mehr so madig, wie Kritiker sie anfangs machten. Außerdem lässt sich mit De-Mail einiges anstellen. In diesem Artikel erfahren Sie beispielsweise, wie Sie rechtssicher Schriftstücke mit Gerichten oder kommunalen Behörden austauschen, wie Sie garantiert Fristen einhalten können, wie Sie Einschreiben verschicken oder vertrauliche Zustellung mit De-Mail gewährleisten – und das alles viel billiger und bequemer als auf dem Postweg.

Der Gesetzgeber bastelt weiter daran, De-Mail in anderen Bereichen zu forcieren. So müssen etwa seit Januar 2018 laut Zivilprozessordnung (§ 174 Abs. 3 Satz 1 ZPO) nicht nur Anwälte (über das eigene System "beA"), sondern beispielsweise auch Steuerberater oder "sonstige Personen, bei denen aufgrund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann" einen "sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente" eröffnen – ihnen bleibt nur die Option De-Mail. Und auf dem offiziellen Portal de-mail.info finden sich mittlerweile nicht nur Gerichte unter den De-Mail-Adressaten, sondern überraschend viele Behörden und auch Unternehmen, vor allem Versicherungen und Banken, die De-Mail-empfangsbereit sind.