Spurensuche im Kleinen – DNA-Analyse hilft bei Verbrechensaufklärung

Die Polizei vertraut bei ihren Ermittlungen immer wieder auch auf winzige biologische Spuren. DNA-Analysen gehören inzwischen zum Standardrepertoire.

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Spurensuche im Kleinen – DNA-Analyse hilft bei Verbrechensaufklärung

(Bild: pixabay.com)

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  • dpa

In den Labors des Landeskriminalamts (LKA) in Rampe bei Schwerin finden die Fachleute fast täglich genetische Hinweise auf mögliche Täter. Wie aus der Fallstatistik für Mecklenburg-Vorpommern hervorgeht, konnten im Jahr 2018 in 290 Fällen sichergestellte DNA-Spuren konkreten Personen zugeordnet werden. In 70 Fällen stellten die Ermittler anhand des an mehreren Orten gefundenen Erbgutes Tatzusammenhänge her.

Wie eine LKA-Sprecherin sagte, wird die Gen-Analyse seit 1996 systematisch eingesetzt. Sie sei inzwischen fester Bestandteil der forensischen Untersuchung und unverzichtbares Mittel zur Aufklärung verschiedenster Straftaten. Dazu gehöre die Suche nach Mördern und Vergewaltigern ebenso wie etwa Ermittlungen zu Einbruchserien.

In Anbetracht der Kriminalitätslage in Mecklenburg-Vorpommern bildeten aber DNA-Spuren, die nach größeren Diebstahlsdelikten sichergestellt worden seien, den Schwerpunkt. Laut amtlicher Kriminalitätsstatistik (PDF-Datei) hatte es im Jahr 2017 im Nordosten fünf Mordfälle gegeben, die alle aufgeklärt wurden. Die Zahl der registrierten Diebstähle lag landesweit bei etwa 35.000. Jeder dritte wurde aufgeklärt. Wie oft dabei DNA-Analysen halfen, wurde nicht erfasst.

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Nach LKA-Angaben gehen pro Jahr im Fachbereich DNA-Analytik etwa 3000 Anträge ein. Für die Biologen, Mikrobiologen und Genetiker dort bedeute dies, 12.000 bis 15.000 Einzelspuren auszuwerten und die Ergebnisse mit vorhandenen Datensätzen abzugleichen. In der seit 1998 bestehenden bundesweiten Analyse-Datei seien inzwischen 330.000 DNA-Spuren unbekannter Verursacher und etwa 870.000 DNA-Muster bekannter Personen erfasst. Aus Mecklenburg-Vorpommern stammen laut LKA 6000 Spuren-Datensätze und gut 14.700 von Personen.

Die Nutzung modernster Analysemethoden und regelmäßiger Datenabgleich führten auch dazu, dass unaufgeklärte Fälle aus der Vergangenheit doch noch erfolgreich abgeschlossen werden könnten. Als Beispiel nannte die LKA-Sprecherin die Aufklärung des sexuellen Missbrauchs eines Elfjährigen in Schwerin aus dem Jahr 2015. Der Täter sei im Januar 2017 ermittelt worden. In Erinnerung sind zudem der Mord an einer 29-jährigen Joggerin in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg von 2013 und der Fund der Leiche eines neugeborenen Mädchens in Wittenburg Anfang 2017. In beiden Fällen habe die DNA-Analyse maßgeblich zur Aufklärung der Straftaten beigetragen.

Die LKA-Sprecherin betonte, dass es für die Erhebung, Auswertung und Speicherung genetischer Merkmale strenge Vorschriften gebe. Eine Speicherung in der DNA-Analyse-Datei etwa setze generell entweder die Einwilligung des Betroffenen oder eine richterliche Anordnung voraus.

(tiw)