Neue Massenklage gegen Microsoft
Eine Klage in Minnesota gegen Microsoft wegen überhöhter Windows-Preise und Ausnutzung der Marktmacht hat nun den Status einer Sammelklage erlangt.
Nachdem mehrere Privatleute in Minnesota eine Klage gegen Microsoft wegen überhöhter Windows-Preise und wettbewerbswidrigrer Ausnutzung der Marktmacht angestrengt hatten, wurde der Prozess nun von einem US-Richter zur Sammelklage erklärt. Bereits früher konnte Microsoft mehrere US-Gerichte dazu bewegen, ähnliche Klagen fallen zu lassen. Insgesamt waren bislang mehr als 130 Klagen anhängig.
Als Begründung vor Gericht führte der Software-Konzern jeweils an, dass Antitrust-Klagen, bei denen Konsumenten die von der Firma hergestellten Produkte nicht direkt, sondern über Dritte erworben haben, nach den Bundesgesetzen der USA nicht zulässig seien. Als weiteres Argument führte Microsoft vor Gericht an, dass Hersteller schließlich nicht für die Preise der Händler zur Verantwortung gezogen werden könnten. Außerdem könne, so Microsoft, nach einer Entscheidung des obersten US-Bundesgerichts, ein Hersteller wegen eines einmaligen wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht mehrfach verurteilt werden.
In verschiedenen US-Bundesstaaten, darunter Kalifornien und eben Minnesota, haben Käufer aber auch als Kunden von Drittanbietern die Möglichkeit, gegen den Hersteller eines Produkts, in diesem Falle Microsoft, zu klagen – damit sind dann auch mehrfache Klagen möglich. Die jetzt in Gang gesetzte Sammelklage betrifft Käufer von MS-DOS und Windows-Betriebssystemen seit Mai 1994. Der zuständige Richter Petersen wies das Argument Microsofts zurück, das Vertriebssystem der Firma sei zu komplex, als dass der reale Schaden für alle betroffenen Kunden gleichzeitig objektiv festgestellt werden könne. In seiner Begründung meinte der Richter, alle Kunden verbinde Gemeinsamkeiten beim entstandenen Schaden durch überhöhte Preise sowie bei den genutzten Vertriebswegen. Aus diesem Grund sei eine Sammelklage durchaus angemessen. (dal)