Bundesrat stimmt für Kfz-Online-Zulassung

Die Länder haben ein Verordnung befürwortet, laut der künftig Autohalter alle Vorgänge rund um die Zulassung ihres Fahrzeugs auch online abwickeln können.

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Bundesrat stimmt für Kfz-Online-Zulassung

(Bild: Bundesregierung / Sebastian Bolesch)

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Die Kfz-Zulassung soll in Zukunft vollständig digital ablaufen können. Einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung dazu hat der Bundesrat am Freitag gebilligt. Fahrer können damit online künftig etwa auch ihr Auto umschreiben lassen oder die Mitnahme von Kennzeichen etwa bei einem Halterwechsel oder einer Adressänderung beantragen. In diesen Fällen kann das Fahrzeug unmittelbar nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb genommen werden.

Mit dem Plazet des Bundestags können die im Januar angekündigten neuen Regeln ein halbes Jahr nach der offiziellen Veröffentlichung der Verordnung in Kraft treten. Nutzer brauchen dann einen elektronischen Personalausweis sowie ein Kartenlesegerät oder alternativ die "AusweisApp2" für Android, um sich im Rahmen eines Antrags gegenüber den Zulassungsstellen zu identifizieren.

Einen "neuen" Personalausweis haben zwar mehr als zwei Drittel der deutschen Internetnutzer. Voll einsetzen können diesen aber nur sechs Prozent der Bevölkerung, sie haben also auch ein Lesegerät für die Online-Verfahren.

Alternativ sollen für die Identifikation auch bislang nicht genannte "sonstige geeignete technische Verfahren mit gleichwertiger Sicherheit" zum Einsatz kommen können. Diese müssten aber erst vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und freigegeben werden.

Die vom Halter eingegebenen Daten sollen durch das Portal der Zulassungsbehörde maschinell verifiziert und verarbeitet werden. Dabei werden die eingegebenen Informationen mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Angaben abgeglichen und automatisiert geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Sollte dem nicht so sein, kann der Nutzer die Angaben bis zu drei Mal korrigieren oder den Antrag mit unveränderten Angaben elektronisch stellen. Soweit Amtshandlungen gebührenpflichtig sind, muss das Geld vorab gezahlt worden sein.

Das Nummernschild muss wie bisher geprägt werden. Die für die Zulassung wichtige Plakette wird dann aber auf dem Postweg zugeschickt und muss vom Halter auf das Kennzeichen geklebt werden. Seit Anfang 2015 können Privatpersonen ihre zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland bereits über das Internet außer Betrieb setzen. Seit dem 1. Oktober 2017 ist auch ein Antrag auf Wiederzulassung online möglich, wenn Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen dieselben bleiben.

Mit der Verordnung wird auch eine Pflicht für die Fahrzeughersteller eingeführt, Datensätze aus EU-Übereinstimmungsbescheinigungen digital zu übermitteln. Diese fahrzeugbezogenen Informationen sollen dann in einer zentralen Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt sowohl für internetbasierte Zulassungsverfahren als auch für die konventionelle Arbeitsweise in den Ämtern zur Verfügung stehen.

Etabliert sich das internetbasierte Zulassungsverfahren im Lauf der Zeit, rechnet die Bundesregierung mit einer jährlichen Entlastung der Bürger um insgesamt knapp 3 Millionen Stunden Zeitaufwand und um rund 20 Millionen Euro Sachaufwand aufgrund der entfallenden Wege zu den Zulassungsbehörden. Gewerbliche Halter könnten später im Rahmen der nächsten Stufe des einschlägigen Projekts i-Kfz, das Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag verabredet haben, rund 4,9 Millionen Euro jährlich einsparen. (anw)