Häftling verklagt Florida wegen Abzocke mit MP3

Florida hat Gefängnisinsassen MP3-Player und MP3-Dateien verkauft, um sie dann wieder einzuziehen, weil ein anderer Anbieter höhere Provisionen zahlt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 172 Kommentare lesen
Stacheldraht, dahinter flattert beschädigte US-Fahne

(Bild: gemeinfrei)

Lesezeit: 3 Min.

Der in Florida lebenslang inhaftierte William Demler wirft dem US-Staat vor, Gefängnisinsassen um Millionen betrogen zu haben. Der Staat verkaufte in seinen Gefängnissen jahrelang Mediaplayer, MP3-Dateien und digitale Bücher und strich dafür erhebliche Provisionen ein. Doch dann wurden die Geräte samt Dateien kurzerhand eingezogen. Die Häftlinge gehen ihrer teuer bezahlten Dateien verlustig, obwohl ihnen Genuss "für immer" versprochen worden war.

Hunderte Betroffene haben sich beschwert, stoßen beim Gefängnisministerium (FLDOC) aber auf taube Ohren. Es verdient höhere Provisionen, wenn Häftlinge ihre Dateien für neue Multimedia-Player neu kaufen müssen. Demler hat beim US-Bundesbezirksgericht für Nordflorida eine Sammelklage gegen die Gefängnisverwaltung eingebracht (Demler v. Inch, 4:19-cv-00094).

Demler führt die zweifache Verletzung der US-Verfassung ins Treffen: Der fünfte Zusatzartikel verbietet Enteignungen ohne Entschädigung, der 14. Zusatzartikel gewährt das Recht auf ein ordentliches Verfahren. Beide Bestimmungen habe das FLDOC verletzt.

Häftlinge in Floridas Gefängnissen haben keinen Internetzugang. Viele haben keinen Job oder sonst eine sinnvolle Beschäftigung und oft nicht einmal Radioempfang. Als ab 2011 in den Haftanstalten erstmals Mediaplayer angeboten wurden, war die Nachfrage groß. Anderer Zeitvertreib ist rar, und das Ministerium versprach: "Sobald Sie die Musik gekauft haben, gehört sie für immer Ihnen!"

Die Häftlinge beziehungsweise deren Angehörige zahlten zunächst hundert bis 120 Dollar (106 Euro) für spezielle Mediaplayer, die nur zum Gebrauch in Floridas Gefängnissen taugten. Das wurde mit Digital Restriction Management (DRM) sichergestellt. Dazu kam noch Zubehör, zum Beispiel Kopfhörer für 16 Dollar (aktuell gut 14 Euro).

Mehr Infos

Anschließend mussten vorausbezahlte Credits erstanden werden, die dann in MP3-Dateien zu je 1,70 Dollar (1,50 Euro) eingetauscht werden konnten. Inbegriffen war ein Cloud-Speicher: Gekaufte aber aus Speichermangel gelöschte Dateien konnten später gebührenfrei erneut geladen werden. Laut Klage haben die Insassen insgesamt ungefähr 11,3 Millionen US-Dollar (zehn Millionen Euro) für ihre Dateien bezahlt. Das Ministerium soll davon zirka 1,4 Millionen US-Dollar (1,24 Millionen Euro) Provision kassiert haben.

Das war der Behörde aber offenbar nicht genug. Sie hat einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen und die in Umlauf befindlichen Geräte beschlagnahmt. Der neue Betreiber heißt JPay und zahlt offensichtlich höhere Provisionen. Im Unterschied zu einem 2014 erfolgten Gerätewechsel gibt es diesmal keine Möglichkeit, bezahlte Musik und Bücher auf die neuen Geräte umzuziehen.

Zum Preis von 25 Dollar konnten die Gefangenen ihre Geräte vom Digital Restriction Management befreien und an einen Angehörigen außerhalb des Gefängnisses schicken lassen. Alternativ konnten sie zum selben Preis eine CD mit der auf ihrem Gerät gespeicherten Musik erstellen und an einen Angehörigen schicken lassen. Davon hat aber der Inhaftierte nichts. Und die in der Cloud gespeicherten Dateien sind jedenfalls verloren.

(ds)