Media Markt scheitert mit Klage gegen Ex-Deutschlandchef

Eine "Schmiergeldabrede" kann das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nicht hinreichend feststellen. Schadenersatz sieht Media Saturn daher wohl nicht.

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Media-Saturn

(Bild: dpa, Armin Weigel/Archiv)

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  • dpa

Der Elektronikriese Media Saturn ist mit seiner Schadenersatzforderung in Millionenhöhe gegen einen seiner früheren Topmanager gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig wies die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe am Dienstag zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Es stehe nicht hinreichend fest, dass der ehemalige Geschäftsführer von Media Markt Deutschland, Michael Rook, an Schmiergeldzahlungen beteiligt gewesen war, entschied der 3. Zivilsenat des OLG. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Konzern hatte Rook die Annahme von Bestechungsgeldern vorgeworfen. Media Saturn stützte seinen Vorwurf auf die Erkenntnisse der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg. Diese hatte unter anderem Rook 2012 wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. "Dass das OLG Schleswig bei der Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche von MediaMarktSaturn gegenüber Herrn Rook nun zu einer abweichenden Bewertung kommt, haben wir zur Kenntnis genommen", teilte eine Unternehmenssprecherin mit. "Wir prüfen nun zunächst die Urteilsbegründung und werden danach beschließen, ob wir gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen und unsere Schadensersatzansprüche weiterverfolgen werden."

Das für das Zivilverfahren zuständige Landgericht Itzehoe hat an insgesamt 16 Verhandlungstagen die Parteien angehört und eine Vielzahl von Zeugen vernommen. Es hat sodann die Klage von Media Saturn abgewiesen, weil nach dem Ergebnis seiner Beweisaufnahme nicht mit hinreichender Sicherheit feststehe, dass der Beklagte an der Schmiergeldabrede und deren Umsetzung beteiligt gewesen sei. Gegen dieses Urteil richtete sich die Berufung. Nach Auffassung der Schleswiger Richter hat das Landgericht Itzehoe seine Entscheidung fehlerfrei begründet. Die Berufung habe deshalb keinen Erfolg haben können.

Rook, der stets seine Unschuld beteuert hatte, sagte nach der Urteilsverkündung, "ich freue mich riesig". Der 54-Jährige will zur vollständigen Rehabilitation auch eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens erreichen. Dafür gebe das Schleswiger Urteil ihm "eine Menge Rückenwind".

Zwar hat ein Zivilurteil grundsätzlich keine Bindungswirkung für ein Strafurteil, wie Rooks Anwalt Magnus Dühring vor der Urteilsverkündung sagte. Doch in diesem Fall hätten sich aus dem Zivilurteil aus Itzehoe nicht nur neue Tatsachen, sondern auch ein Alternativsachverhalt mit anderen Akteuren ergeben. Die Faktenlage sei aus ihrer Sicht so gut, dass eine erfolgreiche Wiederaufnahme erreicht werden könne. Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Landgericht München I hatte Rook Beschwerde eingelegt. Diese liegt seit dem 20. April 2018 beim OLG München. Die Prüfung ist nach Angaben eines dortigen Gerichtssprechers noch nicht abgeschlossen. (mho)