Industriespionage bei T-Mobile: Huawei plädiert auf nicht schuldig

Huawei soll Betriebsgeheimnisse von T-Mobile gestohlen haben. Zivilrechtlich wurde der Streit beigelegt. Für die US-Regierung ist der Fall nicht erledigt.

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(Bild: dpa, Jens Kalaene)

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Der chinesische Telekommunikationsausrüster Huawei hat die Anklage der US-Regierung wegen Industriespionage vor Gericht gänzlich zurückgewiesen. Das Unternehmen plädierte in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig. Dies teilte das zuständige Bundesbezirksgericht in Seattle im Bundesstaat Washington am Donnerstag mit. Der Prozessauftakt ist jetzt für den 2. März 2020 angesetzt.

Die USA hatten Ende Januar Anklage wegen möglicher Ausspähung von Betriebsgeheimnissen gegen Huawei erhoben. Konkret geht es um den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen bei T-Mobile. Huawei-Mitarbeiter sollen sich in den Jahren 2012 und 2014 unerlaubt Zugang zu Laboren von T-Mobile in den USA verschafft haben, nachdem ihnen Informationen zum Testroboter für Mobiltelefone "Tappy" verweigert worden waren.

Die Huawei-Mitarbeiter hätten sich die Informationen dann illegal beschafft. Dabei sollen sie einen Teil des Roboterarms gestohlen, Fotos vom Gerät aufgenommen und Spezifikationen kopiert haben. Außerdem hätten sie per E-Mail vertrauliche Informationen nach außen weitergeleitet. Die Huawei-Mitarbeiter seien bei ihrem Vorgehen von Überwachungskameras aufgezeichnet worden, stritten ihre Tat aber ab. T-Mobile hatte deshalb 2014 Klage eingereicht. Die beiden Unternehmen hatten sich dann 2017 zivilrechtlich geeinigt.

Der Anklageschrift "USA v. Huawei Device Co., LTD., et al., CR19-10-RSM" ist zu entnehmen, dass die US-Regierung den Fall damit aber nicht als erledigt ansieht. Stattdessen scheint sie auf eine Verurteilung Huaweis wegen Industriespionage zu hoffen. Dies würde der US-Regierung im Handelskrieg mit China in die Karten spielen und auch in der Debatte um den Einsatz von Huawei-Technik beim Aufbau von 5G-Netzen neue Argumente gegen Huawei liefern.

Die USA lehnen die Verwendung von Netzwerktechnik des chinesischen Unternehmens ab. Sie befürchten, dass Huawei darin Backdoors eingebaut haben könnte, die es erlauben würden, den Informationsaustausch abzuhören und Informationen an die chinesische Regierung und den Geheimdienst weiterzuleiten. Die USA haben deshalb angekündigt, keine geheimen Informationen mehr mit Verbündeten austauschen zu wollen, in deren Netzen Huawei-Technik eingesetzt wird und damit Druck auf die Verbündeten ausgeübt. Bei einer Verurteilung Huaweis wegen Industriespionage könnte das bei politischen Entscheidern, die bisher noch unentschlossen beim Einsatz von Huawei-Technik sind, eher eine ablehnende Einstellung fördern. So evaluieren beispielsweise Deutschland, Großbritannien und Kanada noch, ob Huawei-Technik zum Aufbau von 5G-Netzen gefahrlos eingesetzt werden kann.

Die US-Regierung argumentiert im Fall "Tappy", dass der Testroboter im Vergleich zu anderen Testverfahren von Mobiltelefonen zum damaligen Zeitpunkt einzigartig gewesen sei und T-Mobile besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Eigenentwicklung vorgenommen hätte. Huawei habe dies unterlaufen, die Betriebsgeheimnisse gestohlen, um selbst Entwicklungskosten zu sparen und damit als ausländisches Unternehmen wirtschaftlich zu profitieren.

Der Rechtsstreit um Industriespionage bei T-Mobile ist aber nur ein Teil der Anschuldigungen gegen Huawei. Dem Unternehmen werden weitere Verstöße vorgeworfen. So habe Huawei die Iran-Sanktionen der USA unterlaufen und Geldwäsche betrieben. Außerdem werfen die USA dem Unternehmen Betrug und Verschwörung zur Behinderung der Justiz vor.

Anfang Dezember wurde deshalb Huaweis-Finanzchefin und Tochter des Huawei-Firmengründers Ren Zhengfei, Meng Wanzhou, auf Betreiben der USA in Kanada verhaftet. Die US-Behörden forderten die Auslieferung in die USA. Dort könnte ihr eine lange Haftstrafe drohen. Mittlerweile ist sie gegen Kaution und unter Auflagen in Vancouver auf freien Fuß gesetzt. Huawei-Gründer Ren Zhengfei hat die Verhaftung seiner Tochter in einem BBC-Interview stark kritisiert und als "politischen Akt" im Handelskrieg der USA gegen China bezeichnet.

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(olb)