Breitbandmessung: Bezahlte Maximal-Geschwindigkeit bleibt oft ein Versprechen

Die Bundesnetzagentur muss bei den neuen Zahlen aus Breitbandmessungen feststellen, dass es insgesamt "keine Verbesserungen gegenüber den Vorjahren" gibt.

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Breitbandmessung: Die bezahlte maximale Geschwindigkeit bleibt oft ein Versprechen

(Bild: Breitbandmessung.de )

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Der neue Bericht zur deutschlandweiten Breitbandmessung der Bundesnetzagentur liegt vor und weist ernüchternde Ergebnisse auf. Auch im dritten Jahr "zeigen sich wenig Veränderungen", bedauert der Präsident der Regulierungsbehörde, Jochen Homann. "Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden erneut oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde."

Die Ergebnisse fielen bei einzelnen Bandbreiten und zwischen den Anbietern zwar unterschiedlich aus, erklärte Homann. Letztlich sieht er angesichts des Gesamtresultats aber "nach wie vor Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern". Im Kern zeigten sich keine Fortschritte gegenüber den Vorjahren.

Über alle Klassen und Provider hinweg erhielten im Download 71,3 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Nur 12,8 Prozent der Nutzer stand diese voll zur Verfügung oder wurde noch überschritten. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sind die Werte annähernd gleich geblieben: Laut dem jüngsten Bericht für 2016/17 konnten 71,6 Prozent der Kunden zumindest mit "halber Kraft" das Internet nutzen, 12 Prozent verfügten mindestens über die volle vereinbarte maximale Geschwindigkeit.

Je nach Bandbreiteklasse erreichten 4,1 bis 24,8 Prozent der Endkunden 100 Prozent und mehr der vertraglich zugesicherten Höchstübertragungsrate. Der niedrigste Wert wurde wieder im überwiegend von ADSL-Anschlüssen geprägten Bereich zwischen 8 und 18 Mbit/s erzielt. Auch unter den Zugangsanbietern waren die Unterschiede wieder groß. Im Tagesverlauf fiel erneut insbesondere in der Bandbreiteklasse 200 bis 500 Mbit/s die Leistung in der abendlichen Spitzenzeit stark ab.

Der Anteil der Kunden, der mit der vor einem Messdurchgang abgefragten Leistung des Anbieters zufrieden ist und diese mit "sehr gut" bis "zufriedenstellend" bewertet hat, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 62 Prozent leicht rückläufig. Damals stellten noch 64,2 Prozent den Providern ein recht gutes Zeugnis aus. Zufrieden sind die Nutzer laut der Agentur vor allem, wenn sie "einen besseren Verhältniswert der tatsächlichen gemessenen Datenübertragungsrate" im Vergleich zur beworbenen Bandbreite erzielten.

Noch schlechter als im Festnetz fielen die Ergebnisse erneut bei mobilen Breitbandanschlüssen aus. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download hier nur 16,1 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der angepriesenen geschätzten maximalen Datenübertragungsrate. Allein 1,5 Prozent der Nutzer erreichten diese voll oder hatten mehr Bandbreite an der Hand. Im Vorjahreszeitraum lagen die Vergleichswerte immerhin noch bei 18,6 beziehungsweise 1,6 Prozent.

Insbesondere in höheren Bandbreiteklassen hat die Behörde beim mobilen Datenfunk "tendenziell niedrigere Prozentwerte" ausgemacht. Die Verschlechterungen seien etwa auf tarifliche Anpassungen zurückzuführen. So hätten einige Anbieter die vertraglich in Aussicht gestellte maximale Bandbreite erhöht. Zwar nähmen die gemessenen Datenübertragungsraten in Folge zu, allerdings nicht im gleichen Maße wie die versprochene Höchstgeschwindigkeit. Trotzdem sei die Zufriedenheit der Kunden hier noch relativ hoch, wobei der Anteil der Vergabe der Noten Eins bis Drei von 76,6 auf 74,7 Prozent gesunken sei.

Der am Mittwoch veröffentlichte Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018. Für stationäre Breitbandanschlüsse berücksichtigt die Agentur 900.579, für mobile 384.999 valide Messungen. Während der Erhebungen stellte die Behörde im Mai 2018 Teilnehmern eine neue Desktop-Anwendung zur Verfügung. Dieses nicht unumstrittene Programm soll eine gerichtsfeste Bandbreitenmessung erlauben, die Kunden zum Nachweis nicht vertragskonformer Leistungen gegenüber ihrem Anbieter einsetzen können. Seit Herbst ist das Messsystem auch mit einer Funkloch-App verknüpft. (axk)